extralegal

Ein Gastbeitrag von Erik W.

Ende Juni 2014 sagte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass sie für die Anschaffung bewaffnungsfähiger – natürlich nicht etwa bewaffneter – Drohnen sei. Die Bundeswehr soll nicht gleich schießen, sie soll nur schießen können. Bitte, das ist ein kleiner Unterschied, aber es ist ein Unterschied! Politik der kleinen Schritte, sozusagen. Man brauche diese Drohnen, sagte die Ministerin, um Schutzlücken zu schließen. Eine interessante Begründung, heißt das doch, dass sich die Bundeswehr nicht genug schützen kann. Damit nun niemand auf die Idee kommt, mit den Dingern, äh Drohnen solle in fremden Ländern einfach so auf Menschen geschossen werden, sagte von der Leyen: Amerikanische Verhältnisse werde es mit ihr nicht geben: „Die Bundesregierung lehnt e.-e völkerrechtswidrige Tötungen kategorisch ab.“ Ebenfalls eine interessante Aussage, denn die Verteidigungsministerin lieferte damit ein Beispiel für ein sogenanntes überspezifisches Dementi; sie sagte mehr, als sie wollte. Durch die zwei Adjektive hatte sie den eigentlichen Ausdruck näher beschreiben wollen, doch wird er so vor allem betont. E.-e, und völkerrechtswidrige Tötungen mag die Bundesregierungen vielleicht ablehnen, Tötungen aber lehnt sie nicht ab? Vielleicht sind sogar e.-e oder völkerrechtswidrige Tötungen ok, nur nicht beides zusammen? Bei so viel Sprachverdrehungen fällt der Begriff e. kaum noch auf. Dabei ist er seltsam. Die einzige Ableitung des Fremdwortes für rechtmäßig, die der Duden kennt, ist illegal. Das von von der Leyen benutzte Wort ist eine Neuschöpfung. Das Präfix „extra“ hat nicht nur verschleiernden, sondern auch aufwertenden Charakter: E. klingt nicht danach, als wenn Gesetze missachtet würden, sondern so, als bekäme man noch was gratis dazu. Bekommt man auch: die Gesetzlosigkeit. Denn e. meint, dass es Menschen gibt, für die Menschenrechte und Gesetze nicht mehr gelten, die man also ungestraft töten kann. Dabei sind es die Tötenden, die sich außerhalb der Gesetze stellen und somit wie Gesetzlose handeln.

Beteilige dich an der Unterhaltung

10 Kommentare

  1. Neinein, vielleicht ist es nur ein wenig missverständlich formuliert: rechtmäßig = legal, Ableitung davon = illegal.

    Beste Grüße

  2. Es ist gängige Praxis, mit einer Tautologie das Gegenteil dessen auszudrücken, was man scheinbar aussagt.
    Extralegale völkerrechtswidrige Tötungen sind also
    rechtswidrig rechtswidrige Tötungen, man hält sie also für gar nicht so “unerlaubt” …

  3. Lieber Erik W.,

    wie wäre es mit folgender Betrachtungsweise:

    Illegal = ungesetzlich.
    Demnach kann man bestraft werden, wenn man sich nicht nach dem Gesetz richtet.

    Extralegal = außergesetzlich.
    Hier kann man nicht bestraft werden, da man sich außerhalb eines geltenden Gesetzes bewegt, dieses also erst gar nicht zur Anwendung kommt.

    Damit bekommt die Fromulierung “extralegale völkerrechtswidrige Tötungen” eine ganz neue Bedeutung. Mit “extralegal” wird das Konstrukt “völkerrechtswidrige Tötungen” geschickt in den außergesetzlichen Bereich verschoben, womit das Völkerrecht keine Anwendung mehr findet und es demnach keine völkerrechtswidrigen Tötungen geben kann.

    Feuer frei!

  4. Das Sprachgeschwurbel verschleiert nur, dass es sich um staatlichen Mord handelt. Diese klare Ansage möchte man aber gegenüber “unseren amerikanischen Freunden” vermeiden, und versucht das hinter Bullshit-Sprech zu verstecken. Denn dann müsste man ja zugeben, dass die USA sich nur dann an Gesetze und internationale Abkommen halten, wenn es ihnen passt. Tote Unbeteiligte sind halt nur Kollateralschäden.

  5. Ts, ts, simple Frage einfach gelöscht. Nicht schön.
    …was bedeutet nun das im Artikel zweimal erwähnte “e.-e” ?
    .
    .
    .

    Was klitzekleines, technisches: (bei “Name (erfoderlich)” fehlt übrigens ein “r”)

  6. Tschuldigung, hier die späte Antwort: Wir kürzen, weil wir es hübsch finden und so vermeiden, die schlimmen Worte häufig zu beniutzen, unsere besprochenen Begriffe im Text selbst immer ab. e.-e ist damit der Plural von extralegal, extralegale.

    lg
    k

  7. Ich stolpere immer wieder über Eure Verwendung des Anglizismus „meinen“ im Sinne von „bedeuten“. Hat das eine besondere Bewandtnis? Nach meinem Verständnis haben intelligente Wesen eine Meinung, Worte hingegen haben eine Bedeutung. Ich würde also statt „Denn e. meint, dass es Menschen gibt, …“ schreiben „… e. bedeutet, …“, oder alternativ „… mit e. ist gemeint, …“.

    Bitte nicht als Grammatik-Bashing verstehen, bin wirklich nur neugierig. Und entschuldigt, falls das an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert wurde — ich hab danach gesucht aber nichts gefunden. Da die beiden Worte aber in so gut wie jedem Beitrag vorkommen, kann es gut sein, dass ich etwas übersehen habe.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert