Beitragsservice

Was stellen Sie sich unter einem B. vor? Vielleicht einen freundlichen Menschen, der Sie einmal im Monat besucht, Ihnen das aktuelle Radio- und Fernsehprogramm bringt und die Summe, die Sie gern für Informationen und schöne Künste entrichten wollen, für Sie zur Bank trägt? Das immerhin wäre ein Dienst, eine Bedienung – lateinisch servitium, französisch service. Unser B. tut leider nichts dergleichen. Dabei ist er der offizielle Name der Institution, die im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender das Geld einzieht, das jeder hierzulande verpflichtet ist für den Rundfunk zu zahlen. Bislang hieß das Ding durchaus treffend Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ. Doch hat sie einen eher üblen Leumund als knickerige Schnüffelbehörde, weswegen eine Zeitlang überlegt wurde, sie in Rundfunkservicezentrale umzubenennen. Vor allem, weil es freundlicher klingt – der Service wieder, Sie haben ihn sicher schon bemerkt. Nun jedoch wurde das ganze Modell geändert. Seit dem 1. Januar ist es keine Gebühr mehr, die sich danach richtet, ob jemand den Gegenstand tatsächlich nutzt. Nun ist es ein Beitrag: Es genügt, dass man die öffentliche Einrichtung nutzen könnte, wenn man denn wollte. Wie eine Straße oder eine Parkbank. Man hätte die 17,98 Euro daher auch getrost Informationssteuer nennen können, das wäre ehrlicher gewesen, klingt aber nicht so blumig. Doch wir wollen nicht kleinlich sein, dann eben Beitrag. Die Einzugszentrale jedoch als B. anzutünchen, zeugt von Chuzpe. Sie dient den Beitragszahlern nicht, sie drangsaliert sie nur.

Mit Dank an @RumbaDelSol und @carhartl.

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18 Kommentare

  1. Zensieren fand ich nicht nötig und eine Zurechtweisung sollte es gar nicht sein, eher eine Bitte. Lg

  2. Ja, den Hinweis auf GIS habe ich auch bei Facebook gesehen, ein herrlicher Neusprech-Begriff!

  3. “Man hätte die 17,98 Euro daher auch getrost Informationssteuer nennen können”
    Propagandasteuer
    wäre der Passende Begriff, wenn man bedenkt, wie viel einige Organisationen und vor Allem die Regierung da zu sagen hat.

  4. @Kai
    “Ich bin nur kein Freund davon, das zum Betrieb notwendige Geld zu beschönigen.”

    Naja ich bin vor Allem kein Freund von der maßlosen Gebührenverschwendung und dem Einfluss u.a. der Politik.
    Zudem sollten sich die öffentlich Rechtlichen mal auf Informationen/Nachrichten beschränken – alles andere können die ja über Pay-TV machen.

  5. Also eine Steuer ist das nicht, da eine Steuer in den allgemeinen Haushalt fließt.
    Die Sektsteuer wird ja auch nicht dafür verwendet, den Sekt-anbau oder irgendwas im Umfeld davon zu fördern.
    Eine Gebühr ist es allerdings auch nicht, da Gebühren zweckbezogen sind und man eine direkte Gegenleistung erhält (z.B. Gebüren für einen neuen Pass o.ä.) Beim öff.-rechtlichen fehlt die Gegenleistung. Zumindest für diejenigen, die keinen Fernseher haben und jetzt trotzdem über 200€ jährlich dafür bezahlen sollen. Bei den anderen ist die Gegenleistung zumindest fraglich…
    Nein, Beitrag trifft es wesentlich da besser; den kann man auch für arme hilfsbedürftige Fernsehanstalten leisten, damit Gottschalk und Co. Ihre Paläste bezahlen können und der FC Bayern seinen nächsten Millionentransfer bezahlen kann…

    Der Begriff Service ist kundenorientiert konnotiert; hier ist schon zu Recht darauf hingewiesen worden, dass dabei keinesfalls der Zwangszahler gemeint sein kann, daraus folgt: die Begünstigten sind die Landesrundfunkanstalten, die Auftraggeber des Services, die einen Großteil der eingenommenen Summe für Gottschalk und Co. verwenden, bezahlen tut ihn allerdings der Zwangszahler…
    Wir sollten froh darüber sein, dass wir nicht per Gesetz direkt Steuern, Gebühren oder Beiträge an Gottschalk und Co. oder den FC-Bayern überweisen müssen, das wäre wahrscheinlich noch teurer (oder vielleicht doch nicht, dann könnte man ja zumindest wie bei notleidenden Banken die Vergütungen für den Vorstand nach oben beschränken….).
    Früher gab es mal Briefmarken mit Zwangszuschlag (Notopfer Berlin 1948).
    Das könnte man wieder einführen (Notopfer FC Bayern, Notopfer Gottschalk, Notopfer abgewählte Politiker). Dann bräuchte man allerdings keinen öff.-rechtlichen Rundfunk mehr…

  6. Der Begriff Beitrag ist schon korrekt gewählt und hätte es korrekterweise schon immer sein sollen.
    Bei einer Gebühr wird eine Leistung “bezahlt” die individuell enrichtet wird. Das Rundfunkprogramm müsste quasi für jeden Zuschauer/-hörer individuell erstellt und übertragen werden. Der alte Begriff “Gebühr” war also eigentlich schon immer falsch.
    Ein Beitrag hingegen ist eine Bezahlung für die Möglichkeit eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Die bereits erwähnte Analogie mit der Straße trifft es da sehr gut. Das Fersehprogramm wird für alle bereitgestellt. Man hat also die Möglichkeit dieses zu konsumieren.
    Eine Steuer ist es jedenfalls nicht. Steuern sind Staatseinnahmen. Die Rundfunkbeiträge gehen aber nicht an den Staat und werden nicht durch ihn erhoben. Der Staat ermächtigt den Rundfunk lediglich, die Beiträge zu erheben.

  7. Pingback: Anonymous

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