Feindstrafrecht

28. März 2010 von Kai Biermann

Vorschlag des deutschen Juristen Günther Jakobs: Wenn es Bürger und Terroristen gibt, muss es auch Bürger- und Terroristenrecht geben. Wobei Letzteren rechtlicher Schutz gerade nicht mehr zugestanden werden soll, müssten sie doch mit allen Mitteln bekämpft werden können. Basiert auf der mittelalterlichen Idee, dass jemand, der grundlegend gegen das Recht verstößt, seine Rechte verliert. Verkennt die universelle Gültigkeit der Grund- und Menschenrechte (déclaration universelle des droits de l’Homme).

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Weitere sprachlichen Umdeutungen und Neuschöpfungen:

8 Antworten zu “Feindstrafrecht”

  1. Georg sagt:

    Allgemeiner Kommentar: Schönes Blog!
    Fixt aber am besten noch die URLs zu http://neusprech.org/feindstrafrecht/ – dann klappt’s noch besser mit dem Google-Ranking. Gerade Leute von außen, die nach solchen Wörtern suchen, sollten die Definitionen hier finden!

  2. flshmb sagt:

    Gut das ihr die definition aufgenommen. Ich haette sonst fast vergessen, dass die ja auch noch Grundrechte haben. Toller Blog und auch wenn ich 1984 noch nicht gelesen habe, finde ich es immer sehr wichtig pitische reden auseinanderzunehmen

  3. Kai Biermann sagt:

    Fix ist in Arbeit.
    Lg

  4. [...] in dem sie noch mehr von dem Geld ausgeben, das sie nicht haben. Oder in dem sie gesellschaftliche Grenzen einreißen, die nicht ohne Grund errichtet wurden – im Zweifel aber geschah das natürlich in [...]

  5. traderida sagt:

    Man sollte aber dazu erwähnen, dass die Meinung von Jakobs eine absolute Mindermeinung in der Rechtswissenschaft darstellt und ihm von namhaften Juristen ausschließlich Kritik und Spott entgegnet wurde!

  6. [...] Spätestens die Ausflucht der Töter? dann offenbart, wie absurd das Vorgehen ist. Wirkt es doch hilflos bis lächerlich, wenn mächtige Staaten wie Israel und die USA argumentieren, es sei ein Akt der Selbstverteidigung, Menschen zu erschießen, statt sie vor ein Gericht zu stellen – Notwehr also. Dabei ist Notwehr nur dann eine, wenn auf einen aktuellen Angriff reagiert wird und zwar adäquat – daher nur mit der Gewalt, die notwendig ist, um ihn zu stoppen. Wer mehr tut, macht sich strafbar. Wer zuschlägt, obwohl es gerade gar keinen Angriff gab – egal, was in der Vergangenheit geschah –, wird selbst zum Angreifer. Auch die Gerechtigkeit, von der dann gern die Rede ist, macht es nicht besser. Denn mit dem Recht – dem über Jahrhunderte ausgehandelten Kodex des Zusammenlebens – hat sie nichts zu tun. Siehe auch: Rettungsschuss, finaler und Feindstrafrecht. [...]

  7. GMS sagt:

    Das Konstrukt Menschen in unterschiedliche Rechtszonen einzuteilen ist nicht genuin mittelalterlich. Bereits in der Antike gab es solche Ideen (siehe z.B. Homo Sacer, Giorgio Agamben).

    Nichtsdestotrotz eine unsägliche Idee die sämtliche Fortschritte im Bereich der Menschenrechte mit Füßen tritt.

  8. OG sagt:

    Zur Abstammung der Lehre vom Feindstrafrecht aus dem nationalsozialistischen Rechtsdenken: http://blog.delegibus.com/1030 (“Angela Merkel auf den Spuren von Carl Schmitt”)

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