Archiv für die Kategorie ‘Innere Sicherheit’

Verbunddatei (Rechtsextremismus)

Mittwoch, 22. Februar 2012

Die V. ist Neusprech, das Wort gab es bis vor kurzem nicht. Allerdings entspricht es nicht den üblichen Nebel- und Schleierkategorien. Datei ist ein Kofferwort aus ,Daten‘ und ,Kartei‘, um eine Sammlung zusammengehörender digitaler Daten zu beschreiben. Verbund immerhin gibt einen zarten Hinweis auf die Struktur der Angelegenheit und deutet an, dass hier etwas verknüpft wird. Eine Datei also, die aus verschiedenen Daten besteht? Eigentlich gibt es ein eingeführtes Wort dafür, es lautet Datenbank. Doch das war möglicherweise zu eindeutig, obwohl es ganz gut passen würde. Denn soviel sich aus den Äußerungen der beteiligten Politiker und aus dem Gesetzentwurf rekonstruieren lässt, entsteht eine V., indem in Datenbeständen diverser staatlicher Stellen nicht näher bezeichnete Informationen gesucht werden, die auf rechtsextreme Gefährder hindeuten. Diese Informationen werden samt den Namen der Betreffenden und ihrer „Kontaktpersonen“ in einer „gemeinsamen standardisierten zentralen Datei“ gespeichert, wie das Innenministerium sie nennt, also in einer neuen Datenbank. Die V. ist somit eine Sammlung einer unbekannten Menge an Informationen über eine unbekannte Anzahl an Menschen. Um nun von einer Beschreibung wie, sagen wir, „behördenübergreifende Datenbank mit fragwürdiger datenschutzrechtlicher Legitimation zur Speicherung persönlicher Informationen zur Identifizierung rechtsradikal motivierter Straftaten“ auf einen Begriff wie V. zu kommen, muss man schon ordentlich steif sein.

Aber der Wunsch nach Verschleierung war wohl nicht Ursache der seltsamen Namensgebung. Eher der Versuch, das Ding irgendwie knackig zu benennen. Amerikanische Behörden behelfen sich in solchen Fällen mit mehr oder weniger witzigen Abkürzungen, meist aus den Anfangsbuchstaben der die Sache beschreibenden Worte. Wir erfinden hierzulande lieber neue Komposita. Es scheint eine gewisse Lust daran zu existieren, mit Worten um sich zu werfen, die der Allgemeinheit nicht vertraut sind. Die sind dann eben mal mehr und mal weniger gut gelungen. In diesem Fall Letzteres. Denn V. ist einfach nur Stümperdeutsch. Es erklärt nichts. Die Idee dahinter kann man natürlich trotzdem gut finden. Man kann sich aber auch fragen, ob da nicht eine Verdächtigendatenbank entsteht, die nach geheimen Kriterien sortiert ist und für einen unklaren Zweck gebaut wurde. Vgl. Antiterrordatei.

Herzlichen Dank an Jens G. für die fachliche Beratung.

Funkzellenabfrage

Donnerstag, 09. Februar 2012

Technisch korrekter Begriff, trifft jedoch nicht annähernd den Kern der Sache. Sprachlich ist es eine Metonymie, eine Bedeutungsverschiebung. Schließlich geht es nicht vorrangig um die Abfrage, sondern vor allem um die Auswertung der Daten. Angesichts des tiefen Eingriffs in die Privatsphäre, den diese sogenannte verdeckte, also heimliche Fahndungsmethode der Polizei bedeutet, ist die Beschreibung sogar grob irreführend, somit ein Technizismus. Bei der F. werden auf Betreiben der Polizei sämtliche Verbindungsdaten einer spezifischen Funkzelle abgefragt und ausgewertet. So wird die Telefonnummer jedes Mobiltelefons ermittelt, das zu diesem Zeitpunkt an dieser Funkzelle angemeldet war – letztlich also der Standort seines Besitzers. Das Verfahren kann beispielsweise bei Demonstrationen pro Abfrage tausende unschuldige und unverdächtige Menschen betreffen, die damit in den Fokus einer Ermittlung geraten. Es bedeutet daher mindestens eine Rasterfahndung. Üblicherweise werden viele Funkzellen zu vielen verschiedenen Zeitpunkten abgefragt, was sogar einer Großraumüberwachung gleichkommt. Mit den Daten lassen sich außerdem die Bewegungen einzelner Personen nachvollziehen und sogenannte Bewegungsprofile erstellen. Und es kann aufgeklärt werden, wer mit wem wie häufig und von wo aus kommuniziert. Die F. entspricht daher in ihrer Wirkung fast der bislang nicht zugelassenen Vorratsdatenspeicherung.

Gefahrenerforschung, erweiterte

Montag, 06. Februar 2012

Nicht zu verwechseln mit Sicherheitsforschung. Die G. ist eine österreichische Wortschöpfung und wird dort synonym verwendet für verdachtsunabhängige Überwachung. Es handelt sich also um einen Austriazismus. Der es im Übrigen in sich hat. Eine Gefahr ist eine mehr oder weniger abstrakte Bedrohung. Sie ist ein Zustand, der noch nicht eingetreten ist. Die G. entfernt sich noch etwas weiter vom Tatsächlichen und geht noch einen Schritt in Richtung des Möglichen. Sie soll dazu dienen, mögliche Gefahren überhaupt erst zu entdecken. Eigentlich darf die Polizei nicht ohne Anlass ermitteln, sie braucht einen konkreten Verdacht, bevor sie etwas gegen Bürger unternehmen kann. Leider gilt dieser rechtsstaatliche Schutz vor willkürlichen Ermittlungen vielen Politikern inzwischen als überholt. Offenbar haben sie dabei aber wenigstens ein schlechtes Gewissen. Warum sonst sollten sie sich bemüßigt fühlen, diese Verdächtigung aller Wähler Menschen sprachlich zu verbergen? So findet bei der G. eine Erforschung statt, die an wissenschaftliche Neugier und Forscherdrang denken lässt und nicht an Polizisten, die in die Privatsphäre Unschuldiger eindringen. Ein treffenderer Ausdruck wäre Rasterfahndung. Nur der Vollständigkeit halber: Das erweitert in dieser Konstruktion übrigens bedeutet, dass das entsprechende Gesetz nicht mehr nur gegen sogenannte kriminelle Vereinigungen von mindestens drei Personen angewendet werden kann. Nun dürfen auch Einzelpersonen ausgespäht werden. Die Erweiterung liegt also darin, dass es nun möglich ist, gegen jeden ohne Anlass zu ermitteln. Vgl. das deutsche Pendant Gefährder, also jemand, der noch nichts getan hat und der somit unschuldig ist, beziehungsweise seine Erweiterung, der potenzielle Gefährder: aka Jedermann.

Verfassungsschutz

Freitag, 27. Januar 2012

Staatliche Einrichtung, deren Aufgabe es ist, wie es im zuständigen Gesetz heißt, Informationen über Bestrebungen zu sammeln, die sich gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten. Der V. soll also dafür sorgen, dass hierzulande niemand Verschwörungen mit dem Ziel plant, unsere im Grundgesetz verankerten Rechte abzuschaffen. Davon gibt es eine ganze Menge. Das Brief- und das Postgeheimnis etwa, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Rede- und Demonstrationsfreiheit, das Vertrauen in die Sicherheit von Computern – nur um ein paar Beispiele zu nennen. Im Prinzip eine tolle Idee. Leider kann der V. das offensichtlich nur, indem er heimlich Briefe und Mails liest, Telefonate belauscht, in Wohnungen einbricht, beobachtet, wer wofür demonstriert und Computer verwanzt. Nur um ein paar Beispiele zu nennen. Aber schließlich können Verfassungsschützer ja „nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen“, wie der damalige Bundesinnenminister schon 1963 wetterte, nachdem bekannt geworden war, dass der V. alle möglichen Leute abgehört hatte. Siehe beispielsweise auch: grundrechtsschonend. Und selbstverständlich kann der V. auch nicht jeden dahergelaufenen Bundestag darüber informieren, welche Bundestagsmitglieder dazu gerade von ihm bespitzelt werden. Oder? Offensichtlich handelt es sich bei dieser Institution entweder um eine Fehlkonstruktion, oder um eine unkorrekte Bezeichnung. Da wir an das erste einfach nicht glauben wollen – denn wer würde schon die Schützer des Rechts außerhalb desselben stellen und sie damit jeder Kontrolle entziehen –, war es hoffentlich wohl nur eine schlampige Benennung. Gemeint war sicher nicht V., sondern Inlandsgeheimdienst.

Luftfahrtsystem, unbemanntes

Montag, 16. Januar 2012

Manchmal führt der Versuch, einen Gegenstand so neutral wie möglich zu beschreiben, in die Irre. Oder sagen wir vorsichtiger: in eine völlig neue Richtung. Das unbemannte L. beispielsweise ist gemeinhin als Drohne bekannt. Das Wort meint ursprünglich zwar die männlichen Bienen, allerdings ist es längst als Synonym für jene ferngesteuerten Flugzeuge gebräuchlich, die vom Militär eingesetzt werden, um Gegner am Boden zu beobachten. Ursprünglich war das eine durchaus treffende Umschreibung, denn wie die männlichen Bienen hatten auch die ersten militärischen Drohnen keinen Stachel. Allerdings gibt es längst Modelle, die Stacheln haben, also schießen können und zum Beispiel für Tötungen, gezielte eingesetzt werden. Sie müssten, um im Bild zu bleiben, nun Bienen heißen. Ein Vergleich mit den Insekten ist aber offensichtlich nicht länger gewünscht. Die Politik nutzt zur Beschreibung der Geräte nun lieber einen Terminus technicus. Der ist eine Übersetzung aus dem Englischen, wo die Dinger als „unmanned aircraft system“ bezeichnet werden. Das erhebt den Anspruch, neutral und präzise zu sein. Dabei lässt der Begriff offen, worum es eigentlich geht, denn er nutzt das Füll- oder Passepartoutwort „System“, das überall passt. So erscheinen die ferngesteuerten Militärgerät geradezu unbedarft, ja harmlos. Der Ausdruck Drohne hingegen, der natürlich nur eine Metapher und damit unscharf war, hatte zumindest einen bedrohlichen Unterton. Darüber, dass der nun verschwindet, sind viele Politiker sicher nicht traurig. Denn sie planen gerade, das eine oder andere Gesetz zu ändern, damit die eigentlich als Kriegsgerät entwickelten L.-e auch von der Polizei eingesetzt werden können, um Menschen zu überwachen. Nicht nur hierzulande ist das umstritten.

V-Mann

Freitag, 06. Januar 2012

Umgangssprachliche Abkürzung, eigentlich Vertrauensperson, manchmal auch Verbindungsperson (V-Person). Bezeichnet Kriminelle die bereit sind, dem Staat, insbesondere dem Verfassungsschutz, nützliche Informationen zu überlassen oder wenigstens so zu tun. Als Gegenleistung erhalten sie Geld. Worauf sich das Vertrauen in dieser Wortkonstruktion bezieht, ist nicht ganz klar. Möglicherweise darauf, dass die Angeheuerten Menschen sind, denen vertraut werden kann. Angesichts diverser Fälle, in denen die Spitzel ihre Geldgeber belogen und täuschten, oder andere gar noch zu Taten anstifteten, statt sie nur auszuspähen, sind daran jedoch Zweifel angebracht. Weshalb das Erstglied des Kompositums wohl eher bedeutet, dass die Geheimdienstler darauf vertrauen müssen, irgendetwas zu erfahren, was ihnen bei der Bekämpfung der Kriminalität nützt. Oder dass sie darauf vertrauen, dass mit ihrem Geld keine neuen Verbrechen begangen werden. Weshalb es sich möglicherweise um eine Antiphrase handelt, also vor allem die Tatsache verschwiegen werden soll, dass diesen Spitzeln besser nicht vertraut werden sollte.

Dass der Wunsch groß ist, das Verfahren sauberer aussehen zu lassen, als es wahrscheinlich ist, zeigt auch eine andere Wortkonstruktion: Wenn mal wieder etwas schief gegangen ist, wird gern gefordert, die V-Leute abzuziehen. Was nahelegen soll, dass sie ordentliche Staatsangestellte oder gar Soldaten sind, die einfach woandershin versetzt werden können. Sind sie aber nicht. Sie sind Kriminelle und niemand kann sie abziehen. Man kann nur aufhören, ihnen Geld zu geben.

Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Dienstag, 18. Oktober 2011

Kommunikation heißt, dass ein Sender (Quelle) Informationen an einen Empfänger (Ziel) übermittelt. Wir haben uns leider längst daran gewöhnt, dass es zum Arsenal kriminalistischer Methoden gehört, Kommunikation zu überwachen, obwohl dabei oft auch Privates belauscht wird. Durch Computer vermittelte Kommunikation abzuhören, ist dabei sogar noch leichter. Es müssen gar keine Wanzen mehr eingebaut werden, die Computer selbst werden zur Wanze, siehe die Quellen-T., gern als Quellen-TKÜ abgekürzt. Sie nutzt die einzigartige Möglichkeit der Computertechnik, an der Quelle mitzulesen. Genau dann also, wenn die Telekommunikation noch gar nicht begonnen hat. Die Quellen-T. ist somit ein Oxymoron, denn wenn gelauscht wird, bevor die Daten den Empfänger erreichen, liegt noch gar keine Kommunikation vor. Gleichzeitig ist der Begriff ein Euphemismus für Überwachung, noch dazu für eine heimtückische Form. Bei zwischenmenschlicher Kommunikation ist die Quelle ein Mensch. Dieser Mensch wird hier von seinem Computer bespitzelt, von einem System, von dem das Bundesverfassungsgericht sagt, dass wir ihm vertrauen können müssen. Der terminus technicus täuscht somit darüber hinweg, dass der Staat die Technik in unseren Händen gegen uns wendet.

Gleichzeitig sind Computer nicht nur Übermittler von Daten. Sie sind auch der Ort, an dem unsere Gedanken zu Information gerinnen, der Ort, an dem aus unseren Visionen Pläne werden. Da Computer inzwischen als Erweiterungen unseres Gehirns gelten können, gehört die Q. dann wohl in die Waffenkammer einer Gedankenpolizei.

Schutzwaffe

Montag, 18. Juli 2011

Eine S. oder auch passive Waffe ist gar keine Waffe. Das verwirrt Sie? Moment, wird gleich klarer. Mit den Begriffen werden im Versammlungsrecht all jene Dinge bezeichnet, die dazu taugen, vor der Wirkung von Waffen zu schützen. Aber natürlich ist diese Falschbenennung kein Zufall, dient sie doch dazu, das Tragen von schützender Kleidung zu diskreditieren, oder genauer: deren Träger. Das wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Dinge gemeint sind: Regenhosen zum Beispiel, Zahnschienen oder eine Schutzbrille (die auch noch als Vermummung gilt). Selbst ein Fahrradhelm ist nach dieser Rechtsauffassung eine passive Waffe. Wer sich vor Gewalt schützen wolle, so die Logik, der suche die Gewalt geradezu, ja sei selbst zu ihr bereit. Die Argumentation ähnelt auf fatale Weise der üblen Ansicht, Frauen seien auch irgendwie schuld daran, wenn sie vergewaltigt würden. Schließlich hätten sie ja ein enges Kleid angehabt. Es handelt sich also bei der S. um das Gegenteil eines Euphemismus, um einen Dysphemismus, eine Schmährede.

Und bitte jetzt keine Witze über die Gewaltbereitschaft deutscher Polizisten angesichts ihrer Helme und Schilde. Denn die tragen selbstverständlich eine Schutzausrüstung, das ist etwas ganz anderes. Oder, wie der grandiose Georg Kreisler sang: “Jeden Tag sind wir beim Schützen frisch dabei / schützet auch die Polizei!”

Mit herzlichem Dank an Jörg S. für die Einsendung.

Intelligent

Donnerstag, 23. Juni 2011

Die Intelligenz hat ihren Ursprung im lateinischen intellegere ‚verstehen‘, eigentlich: ‚zwischen [den Zeilen] lesen‘ und ist eine Eigenschaft, die (bislang) allein dem Menschen zugeschrieben wurde, dem homo sapiens (‚wissender Mensch‘). Dann kamen Ingenieure und Informatiker und setzten sich das Ziel, menschengleiche Maschinen zu bauen und menschliches Denken nachzuahmen und nannten es metaphorisch Künstliche Intelligenz (KI). Kann man machen. Zum Unfug wurde es, als PR-Abteilungen über den Begriff stolperten und die Idee hatten, mit ihm allen möglichen Kram zu vermarkten, der nicht einmal annähernd ‚zwischen den Zeilen lesen‘ kann: Stromnetze, Speicherkarten, Telefone, Grenzkontrollen, Sozialkürzungen und sogar Bomben. Eine Meta-Metaphorik sozusagen oder eine Metaphorik zweiter Ordnung.

Schon klar, Ihr wollt das Zeug irgendwie schicker aussehen lassen, damit genug arme Irre es kaufen. Aber schlaue Bomben? Die Dinger merken sich eine Geokoordinate, mehr nicht. Könnten die ‚verstehen‘, würden sie beidrehen und ihren Bombardier zu treffen versuchen.

Mit Dank an @presseschauer für die Anregung und Eike H. fürs „sparen“.

Cyber-Abwehrzentrum

Montag, 20. Juni 2011

Quizfrage: Was wehrt ein Cyber-Abwehrzentrum ab? Einen Cybernauten? Die Kybernetik an sich? Oder gleich das ganze Internet? Wir wissen es nicht. Beunruhigenderweise scheint sich auch Innenminister Hans-Peter Friedrich, der das Ding gerade eröffnet hat, nicht ganz sicher zu sein. Sagte er doch: „Ziel ist es, die operative Zusammenarbeit der relevanten staatlichen Stellen zu optimieren und die Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen IT-Vorfälle besser zu koordinieren.“ IT-Vorfälle? Also, äh, alles, von der abgerauchten Festplatte im Innenministerium bis zum Cyberwar?

Das mag jetzt kleinkariert klingen, aber dieser nebelige Name ist ein Problem. Ein Zentrum, das für den Schutz des gesamten (deutschen?) Cyberspace vor was auch immer zuständig ist, kann alles sein: eine unbedeutende Außenstelle der IT-Abteilung des BSI („Have you tried turning it off and on again?“) genauso wie eine allumfassende Überwachungszentrale. Verschwörungstheorie? Gut möglich. Vielleicht ist es ja wirklich ein Zufall, dass dieses Zentrum zum BSI gehört, einer Ausgliederung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Und dass es in direkter Nähe des BND wohnt. Der Allmachtsanspruch des Namens legt zumindest die Befürchtung nahe, dass die grundgesetzliche Forderung des Trennungsgebotes im Zweifel weit ausgelegt wird. Wo Militär, Geheimdienste, Polizei und Zoll nun schon mal so nett an einem Tisch sitzen, obwohl sie es besser nicht sollten.

Nebenbei, in dem komischen Namen zeigt sich natürlich auch eine Haltung. Um mit @moeffju zu sprechen: „Wir haben kein Cyber-Zentrum, aber ein Cyber-Abwehrzentrum. Ach, Deutschland.“