Archiv für die Kategorie ‘Innere Sicherheit’

Fundamentalisten, linksliberale

Sonntag, 19. Juni 2011

Klingt übel und soll es auch, ist es doch eine bewusste Schmähung, die auf dem Niveau der Bild mit Vorurteilen spielt. Glauben Sie nicht? Nun, woran denken Sie beim Begriff Fundamentalisten? Richtig, an al-Qaida. Bei Linken? Genau, an brennende Autos und fliegende Steine. Bei Liberalen, noch dazu Linksliberalen? An die FDP? Sie scherzen. Denken Sie nicht viel eher an Unterstützer der Schwulenehe oder an Kriegsdienstverweigerer und ähnliche „Feiglinge“? Das zumindest hat sich Innenminister Friedrich wohl erhofft, als er „Kritiker der Anti-Terror-Gesetze“ in Bild (sic!) linksliberale F. nannte (übrigens ein Oxymoron, F. sind ja gerade nicht liberal). Sollen Sie doch all jene für gefährlich halten, die sich auf das Grundgesetz berufen und argumentieren, zu viel Überwachung, für welchen gut gemeinten Zweck auch immer, könne nicht gut sein.

Dabei ist das Grundgesetz eine Sammlung von Abwehrrechten. Es soll den Einzelnen vor dem Staat schützen. Denn das Grundgesetz misstraut nicht „dem eigenen Rechtsstaat“, wie Friedrich es seinen Kritikern vorwirft, es misstraut jedem Staat. Aus langer und leidvoller Erfahrung. Somit ist es eine erstaunliche Verdrehung dieser Idee, wenn der Innenminister behauptet, wer den Staat in seiner Macht beschränken wolle, gefährde „Leib und Leben Unschuldiger“. Dient die Beschränkung des Staates doch dazu, die Freiheiten aller zu erhalten und damit letztlich auch ihren Leib und ihr Leben. Denn niemand hat in der Geschichte so bedenkenlos und so erfolgreich unterdrückt, gefoltert und getötet, wie allmächtige Staatsapparate und ihre sich unangreifbar fühlenden Beamten.

Friedrich bedient sich damit also einer negativen Konnotation, in der Sprachwissenschaft auch als Pejoration bezeichnet. Man könnte auch sagen, er betreibt Propaganda.

Dank an janwo für das Oxymoron.

Bomben, virtuelle

Sonntag, 12. Juni 2011

Der derzeitige Innenminister fürchtet sich via Massenmedien davor, „kriminelle Banden oder Terroristen“ könnten bald „virtuelle B. zur Verfügung haben“. Wir können ihn beruhigen, vor solchen Bomben muss er sich nicht fürchten – und auch sonst niemand. Ist virtuell doch das Gegenteil von ‚physisch vorhanden‘ und ein virtueller Gegenstand einer, der nur in der Fiktion existiert – in der erdachten oder erträumten Welt. Denn virtuell kommt vom französischen virtuel (‚nicht real, nicht physisch‘), das sich wiederum vom lateinischen virtus (‚Tugend, Charakter‘, eigentlich ‚eines Mannes [vir]‘) ableitet. Es bezieht sich also auf etwas, das höchstens als Metapher funktioniert, ohne selbst vorhanden zu sein. Wovor sich der Innenminister fürchten könnte, wenn er das denn unbedingt will, sind logische B.. Die können tatsächlich einiges Chaos verursachen, in Computerprogrammen. Weswegen man Innenminister Friedrich als eine solche logische B. betrachten könnte, metaphorisch versteht sich. Denn er verwirrt Köpfe.

abstrakt hoch

Donnerstag, 09. Juni 2011

Abstrakt kommt vom lateinischen Verb abstrahere ‚entziehen‘. So ist die abstrakte Malerei eine, die dem realistischen Abbild entzogen ist beziehungsweise sich von ihm entfernt hat. Eine abstrakte Gefahr ist eine, die sich nicht konkretisiert, vgl.: konkret von concrescere (lat.) ‚zusammenwachsen, erwachsen‘. Sie ist also weniger bedrohlich als eine unmittelbar drohende, konkrete. Das wirft erstens die Frage auf, ob sie damit überhaupt noch eine Gefahr ist. Wird diese doch definiert als (konkrete) Wirkung einer (bis dahin abstrakten) Gefährdung. Zweitens passt zur Gefahr nicht das Adjektiv hoch. Im deutschen sind Türme hoch, Gefahren jedoch sind groß. Das kommt daher, dass die erwähnten Türme sich prima messen lassen, Gefahren eher nicht so, hoch aber nun einmal die Mess- und Vergleichbarkeit auf einer Skala impliziert.

Wenn also der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier (wie viele andere Angstmacher Sicherheitspolitiker vor ihm) sagt, die Terrorgefahr sei abstrakt hoch, dann legt er einerseits nahe, das Risiko sei enorm. Nur um diesen Gedanken mit dem adverbialen abstrakt sogleich wieder zunichte zu machen und eigentlich, wenn auch unwillentlich auszusagen, dass es wohl eher hochabstrakt ist. Sprachlich zumindest hatten wir da schon begabtere Kraftmeier. Karl-Theodor zu Guttenberg beispielsweise. Der immerhin sagte, als er noch ein Amt inne hatte, die Gefahr von Anschlägen sei für manche „abstrakt“, tatsächlich aber „hochkonkret.

Dass sich das Konkrete nicht mehr steigern lässt, soll hier gnädig ignoriert werden, denn es geht um etwas anderes: All diese Wortakrobaten nämlich versuchen das Unmögliche: die Bürger zu warnen und gleichzeitig zu beruhigen. Denn sie sollen sich gerne ein bisschen gruseln, um neue Überwachungsgesetze toll zu finden, aber sie sollen nicht gleich abhauen. Wer will schon Wähler verschrecken. Da das nicht beides gleichzeitig geht, und sie (die Kraftmeier, nicht die Bürger) die Klappe nicht halten wollen, kommt obiger Wahnwitz heraus.

Tötung, gezielte

Montag, 09. Mai 2011

Eigentlich staatlich sanktionierter Mord, daher Umbringen eines Menschen ohne gesetzliche Rechtfertigung und insofern ein Euphemismus. Schon die Wortwahl zeigt, wie klar sich die Beteiligten darüber sind, dass ihr Verhalten irgendwie nicht in Ordnung ist: gezielt soll nahe legen, dass der oder die Täter a) schon ganz bestimmt den Richtigen treffen werden, und dass er oder sie b) wissen, was sie tun. Tötung dann ist der Versuch, das Ganze so sachlich wie nur irgend möglich darzustellen und gleichzeitig Rechtsstaatlichkeit zu simulieren. Denn die gezielte T. ist eine Analogiebildung. Gibt es doch nur einen anderen Zusammenhang, in dem das ungewöhnliche Substantiv verwendet wird, im Strafgesetzbuch, bei der fahrlässigen Tötung. In jedem anderen Kontext spricht man nicht von Tötung, sondern von Töten.

Spätestens die Ausflucht der Töter (?) offenbart, wie absurd das Vorgehen ist. Wirkt es doch hilflos bis lächerlich, wenn mächtige Staaten wie Israel und die USA argumentieren, es sei ein Akt der Selbstverteidigung, Menschen zu erschießen, statt sie vor ein Gericht zu stellen – Notwehr also. Dabei ist Notwehr nur dann eine, wenn auf einen aktuellen Angriff reagiert wird und zwar adäquat – daher nur mit der Gewalt, die notwendig ist, um ihn zu stoppen. Wer mehr tut, macht sich strafbar. Wer zuschlägt, obwohl es gerade gar keinen Angriff gibt – egal, was in der Vergangenheit geschah –, wird selbst zum Angreifer. Auch die Gerechtigkeit, von der dann gern die Rede ist, macht es nicht besser. Denn mit dem Recht – dem über Jahrhunderte ausgehandelten Kodex des Zusammenlebens – hat sie nichts zu tun. Siehe auch: Rettungsschuss, finaler und Feindstrafrecht.

Halten wir es daher lieber mit dem Satiriker Wiglaf Droste: „Selbst wer schlicht ist, muss erkennen / Mörder soll man Mörder nennen.“

Schutzlücke

Dienstag, 05. April 2011
Polizeigewerkschaften, BKA, CDU und CSU werden nicht müde, uns zu erklären, dass ohne Vorratsdatenspeicherung eine „Schutzlücke“ drohe. Das Kompositum aus Schutz- und -Lücke suggeriert, dass uns der Staat rundherum schützen könnte vor allem Bösen, gäbe es da nicht dieses eine lästige Loch, diese kleine Lücke nämlich, durch die das Böse listig lugt (lugen ist, aber das nur nebenbei, mit der Lücke sprachgeschichtlich verwandt). Dieses Loch nun also im ansonsten fest gefügten antiterroristischen Schutz (-Wall?) gelte es zu stopfen. Tatsächlich? Ist die S. nicht vielmehr nur eine Schutzbehauptung? Denn zwar kann die Vorratsdatenspeicherung, die besser Datenhortung hieße, aber gern Mindestspeicherdauer genannt wird, getrost als bequemes Instrument gelten – zumindest für Strafverfolger. Nur schützen kann sie vor nichts und niemandem. Bestenfalls vereinfacht sie im Nachhinein die Strafverfolgung. Das ist selbstverständlich prima, aber ohne die Chance zu schützen, also Unheil zu verhindern, kann sie natürlich auch keine Lücke schließen. Falls es die denn gäbe. Im Gegenteil: die Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherdauer Mindestdatenspeicherung Datenhortung reißt Lücken – in die Grundrechte.

Mindestspeicherdauer

Dienstag, 22. Februar 2011

Wer sich fragt, wie so kreative Wortschöpfungen wie neuartiges Rundfunkempfangsgerät, Sicherheitsscanner oder Warnschussarrest entstehen, der konnte das gerade live erleben. Auf dem 14. europäischen Polizeikongress in Berlin diskutierten vier Länderinnenminister über die Zukunft des Internets. Es ging um Schutzlücken, um Cyberwar und um die Vorratsdatenspeicherung. Beziehungsweise um die Mindestpeicherdauer für IP- und Telefondaten. So nämlich sollte, fand Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger, die Vorratsdatenspeicherung künftig unbedingt genannt werden. Der bisherige Begriff immerhin sei „vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden“. So kann man das auch nennen. Es ließe sich aber auch einwenden, dass Neusprech offensichtlich eine Funktion besitzt: Es soll demjenigen, der es verwendet, Schutz geben. Schutz vor Kritik, Schutz vor Anfeindung, Schutz vor Verantwortung. Tut ein Begriff das nicht mehr, braucht es eben einen neuen Namen für das alte Phänomen. Das ist wie mit vergammeltem Fleisch. Das lässt sich auch besser verkaufen, wenn man es neu verpackt und ein neues Haltbarkeitsdatum draufdruckt.

Mit Dank an Michael D. und viele Twitterer

Am 1. April bekam der Begriff vom Verein Foebud einen BigBrotherAward verliehen. In der Laudatio sagte Martin Haase: “Wer ein solches Wort verwendet, um eine grundlose, immerwährende und vollständige Überwachung und Bespitzelung jeder elektronischen Kontaktaufnahme zu beschreiben, der hat offensichtlich nichts übrig für demokratische Ideale wie Menschenwürde, Redefreiheit und Unschuldsvermutung.”

Am 4. April berichtete netzpolitik.org, Innenminister Hans-Peter Friedrich wolle künftig lieber von „Mindestdatenspeicherung“ sprechen. Begründung: beim Begriff Vorratsdatenspeicherung werde man inzwischen „merkwürdig angeschaut“. Interessant, soll noch einer behaupten, Politik habe keinen Handlungsspielraum. Vielleicht hilft es ja, wenn noch viel mehr Leute merkwürdig schauen, damit die Politik das Projekt Totalüberwachung nicht nur immer neu verpackt, sondern ganz fallen lässt.

Inzwischen spricht man beim Innenministerium auch ganz offiziell von: Mindestspeicherfrist.

freiheitsschonend

Dienstag, 01. Februar 2011

Weiß ist schwarz und Ja meint Nein – so simpel ist die wichtigste Regel zur Entschlüsselung von Neusprech. Wer also wie die CSU in ihrem Papier zur Netzpolitik vorgibt, die Freiheit zu „schonen“, beziehungsweise f.-e „Technologien zur Früherkennung krimineller Bedrohungen“ zu entwickeln, der will das Land nicht freier machen, sondern überwachen und in einen Knast verwandeln. Siehe auch grundrechtsschonend.

Mit Dank an fefe.

grundrechtsschonend

Dienstag, 11. Januar 2011

Geschont werden Kranke und Sterbende. Wenn jetzt auch schon die Grundrechte so weit sind, dass sie nur noch „schonende Eingriffe“ vertragen, muss es übel um sie stehen. Möglicherweise aber ist alles sogar noch viel schlimmer und die Schonung nur eine Lüge. Der Verdacht drängt sich auf. Denn entweder, ein Vorgehen ist konform mit den Grundrechten, oder es verstößt gegen sie, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Das hier eher letzeres geplant ist, zeigt sich schon am “Eingriff”. Der ist etwas kleines, harmloses – schnell vorbei und gar nicht schlimm. Die Vorratsdatenspeicherung aber, die besser Personendatenhortung hieße, ist nicht harmlos, garantiert nicht schonend und auch nicht irgendwann wieder vorbei. Um nur ein Beispiel zu nennen. Wenn also irgendwer anfängt, etwas als g. zu bezeichnen, sollte man zügig das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Nacktscanner

Montag, 30. August 2010

Beispiel für eine (zumindest zeitweise) gescheiterte Vernebelungsstrategie. Die neutrale Bezeichnung lautet Terahertzscanner. Möglicherweise klang das zu futuristisch und Angst machend. Das Innenministerium zumindest nannte die Geräte, die die Kleidung von Flugpassagieren durchleuchten sollen, zuerst Body- oder Ganzkörperscanner. Medien dann machten sie zu N. und sorgten damit für ein vorläufiges Ende des Projekts. Politisch war es unter diesem Namen nicht mehr vermittelbar und wurde 2008 als „Unfug“ gestoppt. Bis jemandem die Idee mit den „Strichmännchen“ kam. Angezeigt werde nicht mehr der nackte Körper, sondern etwaige Gegenstände würden „auf einer schematischen Personendarstellung wie Strichmännchen dargestellt“, sagte der neue Innenminister Thomas de Maizière 2010. Körperscanner heißen sie nun, obwohl sie gar keine Körper mehr anzeigen. Oder gar Sicherheitsscanner, wogegen man ja nun gar nichts haben kann, denn Sicherheit will doch schließlich jeder (auch wenn nicht klar ist, wie man die scannen kann). Und siehe da, plötzlich war das Nackigmachen wieder ok. Allerdings erinnert der Begriff Körperscanner nun an die Körperfresser. So viel besser als das technisch korrekte Terahertzscanner ist das auch nicht.

Mit Dank für die Sicherheitsscanner an Backnang

Innere Sicherheit

Montag, 17. Mai 2010

Sicherheit klingt erst mal gut, vor allem wenn es um das Innere, also das uns nahe liegende geht. Das Wort hat also eine positive Konnotation. Dahinter steckt jedoch kein juristischer Begriff, auch wenn die häufige Verwendung durch Politik und Medien dies vermuten lässt. Es existieren daher auch keine Normen und Gesetze, die I. einschränken oder wenigstens begründen. I. ist völlig unscharf, grenzenlos, immer anwendbar und kann durch praktisch jeden bedroht werden, durch internationalen Terrorismus genauso wie durch Jugendkriminalität oder Chaoten. Ja, I. beginnt mit sozialer Sicherheit, also in der Familie. Das macht sie zur Allzweckwaffe der Politik. Sie soll nahe legen, dass es um den Schutz der Bürger vor Gefahren geht. Begründet aber werden damit am liebsten Schutzmaßnahmen des Staates vor dem Bürger. Funktioniert prima, denn wer Maßnahmen der I. widerspricht, muss entweder verrückt oder ein Gefährder sein – wahrscheinlich sogar beides.