Archiv für die Kategorie ‘Internet’

Störerhaftung

Freitag, 18. Juni 2010

Wer hat da jetzt Schuld? Das ist eine beliebte Frage, nicht nur in Beziehungen. Da der Gesetzgeber in seiner allseits fürsorglichen Art nicht mit den Schultern zucken mag, wenn sich diese wieder einmal nicht beantworten lässt, hat er sich einen Trick ausgedacht. Der Trick heißt S. und bedeutet: Wenn wir den wahren Sünder nicht kriegen, nehmen wir eben den Nächstbesten. In diesem Fall also den, der dämlich genug war, seinen Kram herzuborgen oder nicht gescheit wegzusperren (womit die Bedeutung von Störer erheblich erweitert wurde, aber das nur am Rande). Denn, so die nur für Juristen logische Logik, man ist auch für Folgen eines Dingsbums verantwortlich, wenn man zwar nicht dabei, aber “verfügungsbefugt” war (da steckt zweimal fug drin, das kann also gar kein Unfug sein). Da schau her, kann man da mit Gerhard Polt, mit Eckhard Henscheid, von dem wir den weisen Satz geklaut zitiert haben und mit dem brummendem Kopf nur nicken. Bei Sturmgewehren (auch ein schönes Wort), ist das ja noch zu verstehen. Aber warum ein drahtloses Netzwerk aka WLAN so riskant sein soll, dass unbedingt immer irgendwer dafür verantwortlich sein muss, ist uns nicht so ganz klar. Und wie sieht das dann mit Kindern aus? Kann man bei denen auch lebenslang in S. genommen werden? Immerhin hat man “durch eine eigenständige Handlung die Beeinträchtigung bewirkt“. Also durch die Zeugung die Geburt jetzt, das Kaputtmachen erledigen die Gören schon selbst. Aber gerade das spielt bei dem Trick ja keine Rolle. Weswegen uns gleich noch ein geklauter weiser Satz einfällt: There’s always a catch. Leider wahr.

Für Christian H.

Raubkopie

Donnerstag, 13. Mai 2010

Um im Wortsinn korrekt zu sein, müsste sich das Erstellen einer R. ungefähr so abspielen: „Ey, Alta, rück die CDs raus, die du dir da kopiert hast, aba zackich, sonst kriechste aufe Mütze!“ Denn merke, das Merkmal des Raubes ist die Gewalt gegen eine Person oder wenigstens doch die Androhung derselben. Daher entspricht die Beschlagnahme etwaig kopierter CDs durch Ordnungsorgane des Staates viel eher den Anforderungen des Raubes (wenn sie denn nicht gesetzlich legitimiert und damit rechtens wäre), als die Anfertigung solcher. Und da wir schon dabei sind, eine Kopie ist eine Kopie ist eine Kopie. Das gilt nicht einmal als Diebstahl. Sie gar eine R. zu nennen, ist ein Oxymoron (also ein Widerspruch in sich: kopieren passt nicht zu rauben) und somit bösartiger Quatsch. Wenn jene, die so gern vom rechtsfreien Raum Internet reden, rechtliche Begriffe so missbrauchen, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihnen niemand mehr zuhört.

Datenautobahn

Mittwoch, 14. April 2010

Veraltend, dient dazu, Nichtmitgliedern der Internetcommunity das Internet als Ort des schnellen Austausches von Daten bildlich (also metaphorisch) zu erläutern. Wie viele sprachliche Bilder ist auch die D. ungenau, bedeutete sie doch beispielsweise, dass die Daten nur in eine festgelegte Richtung fließen würden und es keinen Austausch, auch Kommunikation genannt, geben könnte. Auf dem Höhepunkt ihrer Nutzung fand die D. 1996 mit einem Schlager sogar Eingang in die Populärkultur und es entstand eine ganze Metaphernfamilie. So träumten Politiker und Unternehmer in der Euphorie der 1990er auf der sowieso schon schnellen D. beispielsweise noch von einer gesonderten Überholspur. Inzwischen jedoch ist die Euphorie der Angst gewichen, was sich unter anderem in den Metaphern zeigt. So fordern Politiker nun Verkehrsregeln für das Internet, verlangen das Aufstellen von Leitplanken oder gar von Stoppschildern. An letzteren zeigt sich gut, wie schwierig solche Bilder sein können, sind Stoppschilder auf Autobahnen doch eher selten und würden bestenfalls Verwirrung stiften, schlimmstenfalls aber lebensgefährliches Chaos.

Raum, rechtsfreier

Donnerstag, 08. April 2010

Von BKA-Chef Jörg Ziercke, einigen Unionspolitikern und Urheberrechtsverwertern bemühtes Synonym für das Internet. Suggeriert Rechtlosigkeit und Chaos. Doch Recht bezeichnet die Gesamtheit der Gesetze. Die gelten durchaus auch im und für das Netz. Nur ist die Strafverfolgung dort nicht so effektiv, wie es die Möglichkeiten des Mediums theoretisch zulassen – eine vollständige Überwachung des R.-s wäre zwar technisch umsetzbar, ist rechtlich aber nicht zulässig. Das Grundgesetz nennt diesen Zustand Privatsphäre. Die Verwendung von R. zeigt damit vor allem, dass eine klassische Befürchtung des Datenschutzes berechtigt ist: Wo Daten sind, wird es jemanden geben, der sie sammeln und auswerten will.

Internetcommunity

Montag, 29. März 2010

Hilfloser Versuch der Etikettierung einer nicht näher definierten Menge von Menschen, die an politischer Teilhabe interessiert sind und sich zur Ausübung ihres Interesses des Internets bedienen. I. bedeutet wörtlich die Gesamtheit aller Internetnutzer, derzeit also etwa 1,7 Milliarden Menschen. Im beispielsweise von Bundesinnenminister Thomas de Maizière gemeinten Sinn jedoch die Gesamtheit derjenigen, die sich hierzulande für Datenschutz, Datensicherheit und digitale Bürgerrechte interessieren, also möglicherweise nicht mehr als 134.000 Menschen. Diese als I. zu bezeichnen, ist in etwa genauso sinnvoll, wie Rundfunkräte als die Fernsehcommunity anzusprechen.