Mindestspeicherdauer

Wer sich fragt, wie so kreative Wortschöpfungen wie neuartiges Rundfunkempfangsgerät, Sicherheitsscanner oder Warnschussarrest entstehen, der konnte das gerade live erleben. Auf dem 14. europäischen Polizeikongress in Berlin diskutierten vier Länderinnenminister über die Zukunft des Internets. Es ging um Schutzlücken, um Cyberwar und um die Vorratsdatenspeicherung. Beziehungsweise um die Mindestpeicherdauer für IP- und Telefondaten. So nämlich sollte, fand Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger, die Vorratsdatenspeicherung künftig unbedingt genannt werden. Der bisherige Begriff immerhin sei „vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden“. So kann man das auch nennen. Es ließe sich aber auch einwenden, dass Neusprech offensichtlich eine Funktion besitzt: Es soll demjenigen, der es verwendet, Schutz geben. Schutz vor Kritik, Schutz vor Anfeindung, Schutz vor Verantwortung. Tut ein Begriff das nicht mehr, braucht es eben einen neuen Namen für das alte Phänomen. Das ist wie mit vergammeltem Fleisch. Das lässt sich auch besser verkaufen, wenn man es neu verpackt und ein neues Haltbarkeitsdatum draufdruckt.

Mit Dank an Michael D. und viele Twitterer

Am 1. April bekam der Begriff vom Verein Foebud einen BigBrotherAward verliehen. In der Laudatio sagte Martin Haase: “Wer ein solches Wort verwendet, um eine grundlose, immerwährende und vollständige Überwachung und Bespitzelung jeder elektronischen Kontaktaufnahme zu beschreiben, der hat offensichtlich nichts übrig für demokratische Ideale wie Menschenwürde, Redefreiheit und Unschuldsvermutung.”

Am 4. April berichtete netzpolitik.org, Innenminister Hans-Peter Friedrich wolle künftig lieber von „Mindestdatenspeicherung“ sprechen. Begründung: beim Begriff Vorratsdatenspeicherung werde man inzwischen „merkwürdig angeschaut“. Interessant, soll noch einer behaupten, Politik habe keinen Handlungsspielraum. Vielleicht hilft es ja, wenn noch viel mehr Leute merkwürdig schauen, damit die Politik das Projekt Totalüberwachung nicht nur immer neu verpackt, sondern ganz fallen lässt.

Inzwischen spricht man beim Innenministerium auch ganz offiziell von: Mindestspeicherfrist.

Beteilige dich an der Unterhaltung

29 Kommentare

  1. Also mein persönlicher Favorit ist die “Mindestspeicherfrist” da wird erst mal nur das unbedingt notwendige gespeichert (“Mindest-“) und das dann auch nur für einen eng begrenzten Zeitraum (-“frist”). Ausserdem klingt der Begriff jetzt endlich nach Beamtendeutsch und Formalismus – da geht bestimmt alles mit rechten Dingen zu…

  2. Wenn man sich jetzt noch darüber einigen könnte, dass Mindestdatenspeicherung nur die Daten erfasst, die zur Erbringung eines Kommunikationsdienstes und die eventuelle Erstellung der Rechnung für den Dienst unbedingt erforderlich sind, und dass die Mindestspeicherfrist genau so lange andauert, wie die Verfügbarkeit der Daten für die Erfüllung dieser Zwecke unverzichtbar ist, dann wäre ich damit zufrieden. Denn genau das und nicht mehr ist doch wohl das Mindeste.

  3. Eine gute Strategie gegen Trolle ist es ja sie beim Wort zu nehmen und auf sie zuzugehen und Versuchen den Begriff mit Inhalt zu füllen. Dann könnte man sagen: “OK. Das Zeitintervall einer Mindestspeicherdauer beträgt 1 Sekunde (bzw. Das Zeitintervall in Millisekunden, welche Daten zur Verarbeitung im RAM verbleiben müssen). Oder auch die Größe der Mindestdatenspeicherung beträgt 1 Bit. In diesem Rahmen dürft ihr gerne operieren.”

  4. Pingback: datenleck.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert