Herkunftsstaat, sicherer

Staat, in den Flüchtlinge bedenkenlos zurückgeschickt werden können, weil ihnen dort keine unmittelbare Gefahr droht. Das lässt die Frage unbeantwortet, warum sie dann überhaupt von dort geflohen sind. Wenn man sich die Liste dieser Staaten anschaut, dann können bei einigen berechtigte Zweifel an der Qualifikation als sichere H. aufkommen: Manche sind nur für einen bestimmten Personenkreis sicher, nämlich für jene Menschen, die der herrschenden Ethnie und/oder Religion angehören, aber oft auch dann nur, wenn sie männlich sind und Teil einer kleinen Elite sind. Auch hinter dem Kompositionsglied Herkunft kann sich eine Lüge verstecken, denn bisweilen ist bei den abzuschiebenden Personen nicht mit Sicherheit festzustellen, woher sie wirklich kommen. Auch handelt es sich in einigen Fällen um Staaten, die bestenfalls als failed states zu bezeichnen sind oder in denen mafiös organisierte Gruppen die Macht ausüben. Zudem besteht das Problem, dass selbst europäische Herkunftsstaaten, die als vergleichsweise sicher gelten können, nicht für jeden sicher sind. So müssen Homosexuelle oder Roma fast überall Verfolgung fürchten. Der sichere H. scheint somit sicher, ist es aber im Zweifel nicht. Er ist dem deutschen Gesetzgeber lediglich sicher genug.

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1 Kommentar

  1. Der Ausdruck ‘sicherer Herkunftsstaat’ hat’s wirklich in sich. In Artikel 16a des Grundgesetzes ist gar nicht von ‘Herkunft’ die Rede, sondern von politisch Verfolgten, die aus einem EU- oder Drittstaat einreisen. Wenn “Herkunftsstaat” gesagt wird, ist also Ausreiseland gemeint.

    Asyl wird grundsätzlich nicht gewährt, wenn in dem Ausreiseland die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Das gilt ebenso, wenn es erscheint, dass in einem Land “weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.” (16a Satz 3 GG). Im ersten Fall muss die A n w e n d u n g einer völkerrechtlichen Übereinkunft (Flüchtlings- und Menschenrechtskonvention) m ö g l i c h sein. Im zweiten Fall ist der A n s c h e i n von Nichtverfolgung und nichtunmenschlicher Behandlung a u s r e i c h e n d.

    Aus ‘in rechtlicher Anwendung befindend’ und ‘den Anschein erweckend’ macht die Politik das Wort ‘sicher’. Wenn Politiker ‘sicherer Herkunftsstaat’ sagen, meinen sie offenbar ein Ausreiseland, in dem die Menschenrechte und internationale Asylstandards gelten.

    Ich würde Politiker und die Presse viel ernster nehmen, wenn sie sich klarer ausdrücken würden. (Dann hätte ich letzten Sonntag vielleicht nicht zweimal den Parteienschreck gewählt.)

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