„Das Ziel muss größtmögliche Sicherheit sein. Dem sollte alles untergeordnet werden.“

Sicherheit, Sicherheit über alles, über alles in der Welt. Dieses Lied singen konservative Politiker gern, da ihre Wähler im Rentenalter es gern hören. Gerda Hasselfeldt, 66 Jahre alt und Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, singt es derzeit nahezu wörtlich. „Das Ziel muss größtmögliche Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger sein. Dem sollte alles untergeordnet werden“, sagte sie der Zeitung Passauer Neue Presse.

Ja, der Staat sollte alles in seiner Macht stehende tun, damit seine Bürger sicher leben können. So steht es sinngemäß in Artikel zwei des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Aber diese Macht ist nicht grenzenlos und darf es nicht sein. Denn dieses Recht steht nicht über allen anderen, auch wenn ein Unionspolitiker behauptete, Sicherheit sei ein → Supergrundrecht.

Damit der Staat in seinem Handeln nicht zu weit geht, gibt es viele andere Grundrechte, an die er gebunden ist: Er muss sich an Gesetze halten, er muss Freiheiten gewähren, er muss sich und seine Mittel beschränken. Diese Grundrechte sollen verhindern, dass der Staat in seinem Versuch, Sicherheit zu gewährleisten, zu einem Polizei- oder gar zu einem Überwachungsstaat wird, der seine Bürger zu Geiseln und Gefangenen macht. Denn in einem solchen Staat müssten sich die Bewohner vor den Terroristen und vor der Willkür der Polizei fürchten. Wer alles der Sicherheit unterordnen will, zerstört diese Freiheitsrechte und damit den Rechtsstaat.

Dazu ein Zitat des früheren Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier:

„Der Sicherheitszweck des Staates, der mit seinem Gewaltmonopol Frieden und Sicherheit zu gewährleisten hat, darf aber auch nicht gegen den liberalen, staatsbegrenzenden und freiheitsverbürgenden Zweck des Rechtsstaats ausgespielt werden. Das gilt umgekehrt selbstverständlich genauso. Ein Rechtsstaatsverständnis, das einseitig von der Gewährleistung der Sicherheit des Bürgers und nicht zugleich von der Staatsabwehrdoktrin beherrscht wird, gibt den Rechtsstaat selbst preis.“

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2 Kommentare

  1. Komisch, dass “größtmögliche Sicherheit” immer nur gilt, wenn es um die Abwehr von (vermuteten) Gefahren von Aussen oder von Anderen geht.
    Niemand verbietet Autofahren oder Leitern oder Pilze unter dem Dogma der “größtmöglichen Sicherheit”.

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