Störerhaftung

Wer hat da jetzt Schuld? Das ist eine beliebte Frage, nicht nur in Beziehungen. Da der Gesetzgeber in seiner allseits fürsorglichen Art nicht mit den Schultern zucken mag, wenn sich diese wieder einmal nicht beantworten lässt, hat er sich einen Trick ausgedacht. Der Trick heißt S. und bedeutet: Wenn wir den wahren Sünder nicht kriegen, nehmen wir eben den Nächstbesten. In diesem Fall also den, der dämlich genug war, seinen Kram herzuborgen oder nicht gescheit wegzusperren (womit die Bedeutung von Störer erheblich erweitert wurde, aber das nur am Rande). Denn, so die nur für Juristen logische Logik, man ist auch für Folgen eines Dingsbums verantwortlich, wenn man zwar nicht dabei, aber “verfügungsbefugt” war (da steckt zweimal fug drin, das kann also gar kein Unfug sein). Da schau her, kann man da mit Gerhard Polt, mit Eckhard Henscheid, von dem wir den weisen Satz geklaut zitiert haben und mit dem brummendem Kopf nur nicken. Bei Sturmgewehren (auch ein schönes Wort), ist das ja noch zu verstehen. Aber warum ein drahtloses Netzwerk aka WLAN so riskant sein soll, dass unbedingt immer irgendwer dafür verantwortlich sein muss, ist uns nicht so ganz klar. Und wie sieht das dann mit Kindern aus? Kann man bei denen auch lebenslang in S. genommen werden? Immerhin hat man “durch eine eigenständige Handlung die Beeinträchtigung bewirkt“. Also durch die Zeugung die Geburt jetzt, das Kaputtmachen erledigen die Gören schon selbst. Aber gerade das spielt bei dem Trick ja keine Rolle. Weswegen uns gleich noch ein geklauter weiser Satz einfällt: There’s always a catch. Leider wahr.

Für Christian H.

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6 Kommentare

  1. Was beklagt Ihr (gelöscht) Euch eigentlich dauernd? Eure Verkehrsdaten werden seit Jahren gespeichert, Ihr überwacht – und selbst das jüngste Urteil Eures (gelöscht) verfassungsgericht wird daran nichts ändern, also was spielt da Eure (gelöscht) Gesetzgebung hinsichtlich Eurer Störerhaftung noch für eine Rolle?
    Ihr seid doch eh alle am Arsch, weil Ihr eben jenen nie hochkriegt.

  2. “Eltern haften für ihre Kinder” … steht zwar da, aber es könnte dort auch “Kinder essen gerne Eis” stehen. Das Kinder gerne Eis essen, wird im Durchschnitt schon stimmen. Das Eltern aber auf Grund des Schildes haften ist eine Urban-Legend, wie der Lateiner so es ausdrücken würde. Oder war es der Grieche? Egel.

    Rechtlich ist einzig relevant ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob verletzt haben. Haben sie es nicht, dann nützt dem Baustellen Betreiber das Schild Null-Komma-Nix. Es fällt unter die Rubrik “Lebensrisiken” und der Schaden bleibt bei ihm, aber nur dann wenn die Kinder noch nicht strafmündig sind, dann haften die Kinder selbst.

    Also liebe Kinder, das Schild braucht euch nicht beunruhigen. Natürlich weise darauf hin, eine Baustelle ist keine geeigneter Spielplatz für euch, bleibt mit und ohne Schild lieber draußen!

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