„Nicht-öffentlich ist ja nicht gleich geheim.“

Wir erinnern uns: Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium hatten versichert, dass ein Zugriff auf die Vorratsdaten nur nach Prüfung durch einen Richter möglich sei. Dabei war zwischen den Ministerien verabredet worden, dass dennoch auf der Basis von Vorratsdaten so genannte Bestandsdaten beauskunftet werden können, und zwar entgegen der öffentlichen Beteuerungen auch ohne Richtervorbehalt. Die Bestandsdaten …