Mit ‘Grundgesetz’ getaggte Artikel

grundrechtsschonend

Dienstag, 11. Januar 2011

Geschont werden Kranke und Sterbende. Wenn jetzt auch schon die Grundrechte so weit sind, dass sie nur noch „schonende Eingriffe“ vertragen, muss es übel um sie stehen. Möglicherweise aber ist alles sogar noch viel schlimmer und die Schonung nur eine Lüge. Der Verdacht drängt sich auf. Denn entweder, ein Vorgehen ist konform mit den Grundrechten, oder es verstößt gegen sie, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Das hier eher letzeres geplant ist, zeigt sich schon am “Eingriff”. Der ist etwas kleines, harmloses – schnell vorbei und gar nicht schlimm. Die Vorratsdatenspeicherung aber, die besser Personendatenhortung hieße, ist nicht harmlos, garantiert nicht schonend und auch nicht irgendwann wieder vorbei. Um nur ein Beispiel zu nennen. Wenn also irgendwer anfängt, etwas als g. zu bezeichnen, sollte man zügig das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Gestaltungsspielraum

Sonntag, 26. September 2010

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Februar 2010 entschieden, dass die bisherigen Sätze des Sozialgesetzbuches II, vulgo Hartz IV, „nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen“. Sie verstoßen nach Ansicht der Richter gegen den ersten und wichtigsten Paragrafen des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Allerdings haben die Richter auch entschieden, dass sie nicht dafür zuständig sind, festzulegen, wie viel nun jeder bekommen solle. Zitat: „Die Konkretisierung obliegt dem Gesetzgeber, dem hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.“ Politik reklamiert für sich, gestalten zu wollen. Bei der Menschenwürde sieht sich die Bundesregierung aber außerstande, viel zu tun. Die Statistik sei Schuld, sagte Familienministerin Ursula von der Leyen, wesentlich mehr als fünf Euro im Monat seien nicht drin. CSU-Chef Horst Seehofer ist auch das noch zu viel, denn immerhin müsse “der Sozialstaat bezahlbar bleiben”. Klingt vernünftig, so als sei das ein alternativloses, sozial-ausgewogenes Sparpaket. Dafür kann man dann natürlich auch schon mal seinen Gestaltungsspielraum nutzen, um wenn schon nicht das Einkommen, dann doch wenigstens die Menschenwürde anzutasten.

Leistungsträger

Samstag, 17. Juli 2010

Positiv soll es klingen, lobend und auf keinen Fall diskriminierend. Doch verbirgt sich hinter diesem einen Wort eine ganze Verleumdungskampagne. Denn wo es L. gibt, da müssen irgendwo auch nichts tuende Schmarotzer Minderleister sein. Ohne Licht kein Schatten, oder? Und genau darum geht es: der Begriff soll die Gesellschaft spalten, er soll hetzen gegen jene, die staatliche Leistungen Hilfe erhalten und den Sozialstaat, der einst als Errungenschaft bejubelt wurde, abschaffen helfen. Denn er stört manche Leute: Er kostet Geld und dieses Geld wurde den L. weggenommen, um es irgendwelchen Faulpelzen Transferbeziehern zu geben – finden zumindest die L. und die, die sie politisch gern repräsentieren würden. Oder, wie Holger Platta schrieb: “Wer weiß, was Begriffe ,leisten‘ können, weiß auch, was dieser Begriff ,Leistungsträger‘ leisten soll: ideologisierend und beschönigend und verfälschend das Bewusstsein der Öffentlichkeit manipulieren – im Interesse der Herrschenden.” Nur nebenbei: Wer den Sozialstaat abschaffen will, handelt verfassungsfeindlich. Heißt es in Artikel 20 und Artikel 28 des Grundgesetzes doch, die Bundesrepublik sei ein “sozialer Rechtsstaat”.