Mit ‘Pleonasmus’ getaggte Artikel

Verwahrung

Mittwoch, 10. August 2011

Eine der schlimmsten Strafen, die Menschen kennen, ist der Verlust der Freiheit. Jene, die es betrifft, finden daher durchaus drastische Worte dafür und nennen das Phänomen Knast, Bunker, Karzer, Kerker. Jene, die die Strafen verhängen, sind dagegen eher interessiert, das Ganze für den Rest der Welt ein wenig zu beschönigen. Wodurch sie aber – wie so oft – der Wahrheit näher kommen, als ihnen lieb sein kann. So auch mit der V. Das Wort kommt harmlos daher, beschreibt es doch vor allem das „Sichern von Dingen“, die man nicht verlieren will. Was ja nicht schlecht ist. Menschen jedoch werden damit verdinglicht (das Gegenteil von Personifizierung). Vor allem aber wird verschleiert, dass die Verurteilung zum Freiheitsentzug sich ins Endlose dehnt, tritt sie doch erst nach Ablauf der eigentlichen Strafe ein.

Besonders perfide ist die Sicherungs-V., denn bei ihr wird gesichert und verwahrt, was gleich zwei Mal eine solche Verdinglichung darstellt, denn nur Gegenstände können gesichert werden. Darüberhinaus ist der Begriff ein Pleonasmus, weil V. schon eine Sicherung ist.

Nicht, dass wir eine bessere Idee hätten, wie mit Straftätern umzugehen wäre, die nicht anders können oder wollen. Aber wenn auch der Staat das schon nicht weiß, dann sollte er nicht noch versuchen, das Problem mit beruhigenden Begriffen zu verkaufen.

Übrigens, aber das nur nebenbei, wurde die V. einst tatsächlich mit Bezug auf Personen verwendet. Dann aber hatte sie die Bedeutung ‚(ver-) pflegen‘ oder ‚für etwas sorgen‘ und meinte nicht ‚auf unbestimmte Zeit wegsperren‘.

zeitnah

Montag, 23. Mai 2011

Beliebte „Blähvokabel“ (Pleonasmus), klingt so schön eilig. Bedeutet jedoch eigentlich: irgendwann, vielleicht aber auch nie (und ist somit eine Antiphrase). Umgangssprachliche Entsprechung ist der Satz: „Jaja, gleich (und jetzt hau ab).“ Das sollte man dann auch schleunigst tun, wird man doch von solchen Zeitgenossen nie eine konkrete Antwort bekommen.

Mit Dank an Wolfgang B.

Handlungsfähigkeit

Dienstag, 15. März 2011

Die H. ist ein Pleonasmus (so etwas wie ein weißer Schimmel oder die Siebentagewoche also). Denn entweder ist man fähig zu handeln, dann handelt man – oder eben nicht. Der Satz, irgendjemand beweise seine H., sollte daher skeptisch machen. Vor allem, wenn der Beweis darin besteht, dass irgendwer plötzlich etwas tut, was er bislang tunlichst unterlassen hatte. Einen Verteidigungsminister rausschmeißen beispielsweise oder ein paar Atomkraftwerke abschalten. Wäre ein Politiker bekannt für seinen Willen und seine Fähigkeit, Dinge zu ändern, wäre er handlungsfähig und müsste nicht darüber reden, was er demnächst alles anpacken möchte. Auch dass ständig jemand tönt, er könne die H. wiedergewinnen, wenn er nur dieses oder jenes bekäme – meistens Geld –, ist eher bedenklich. Besteht doch die nicht unerhebliche Chance, dass die H. nur deshalb zum Popanz erhoben wird, weil niemand sie besitzt. Ja vielleicht sogar niemand sie besitzen möchte. Immerhin ist es riskant, zu handeln, birgt es doch die Gefahr, hinterher zur Verantwortung gezogen zu werden, getreu der einzigen Regel des Beamtenmikados: Wer sich zuerst bewegt, verliert. Die H. ist damit so etwas wie der Totmannknopf der Politik. Wer ständig auf ihn drückt, zeigt, dass er noch lebt – ohne dass er dafür wirklich etwas tun muss. Vgl. auch Handlungsbedarf. Der wird gern gesehen, ohne dass eine Reaktion erfolgt. Was soviel heißt wie: Wir würden ja gern, aber leider, leider können wir nicht. Oder sind zu borniert, überhaupt das Problem zu erkennen.