Verfassungsschutz

Staatliche Einrichtung, deren Aufgabe es ist, wie es im zuständigen Gesetz heißt, Informationen über Bestrebungen zu sammeln, die sich gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten. Der V. soll also dafür sorgen, dass hierzulande niemand Verschwörungen mit dem Ziel plant, unsere im Grundgesetz verankerten Rechte abzuschaffen. Davon gibt es eine ganze Menge. Das Brief- und das Postgeheimnis etwa, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Rede- und Demonstrationsfreiheit, das Vertrauen in die Sicherheit von Computern – nur um ein paar Beispiele zu nennen. Im Prinzip eine tolle Idee. Leider kann der V. das offensichtlich nur, indem er heimlich Briefe und Mails liest, Telefonate belauscht, in Wohnungen einbricht, beobachtet, wer wofür demonstriert und Computer verwanzt. Nur um ein paar Beispiele zu nennen. Aber schließlich können Verfassungsschützer ja „nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen“, wie der damalige Bundesinnenminister schon 1963 wetterte, nachdem bekannt geworden war, dass der V. alle möglichen Leute abgehört hatte. Siehe beispielsweise auch: grundrechtsschonend. Und selbstverständlich kann der V. auch nicht jeden dahergelaufenen Bundestag darüber informieren, welche Bundestagsmitglieder dazu gerade von ihm bespitzelt werden. Oder? Offensichtlich handelt es sich bei dieser Institution entweder um eine Fehlkonstruktion, oder um eine unkorrekte Bezeichnung. Da wir an das erste einfach nicht glauben wollen – denn wer würde schon die Schützer des Rechts außerhalb desselben stellen und sie damit jeder Kontrolle entziehen –, war es hoffentlich wohl nur eine schlampige Benennung. Gemeint war sicher nicht V., sondern Inlandsgeheimdienst.

Beteilige dich an der Unterhaltung

29 Kommentare

  1. Ich finde den Name schon passend, da sie vor der Verfassung schützen! Man kann das so oder so verstehen.

  2. Das tragischste daran ist, dass mE. die grösste Bedrohung für die Verfassung von diejenigen Parteien ausgeht, die herrschen und stetig versuchen die Verfassung auszuhöhlen. Diejenigen Parteien, gegen die das Bundesverfassungsgericht im Moment der einzige Schutz ist, da es ihre Gesetze für nichtig erklärt.
    Gegen diejenigen Parteien sollte er uns schützen.
    Aber leider wird er von eben diesen kontrolliert, besetzt und dazu verwendet politische Gegner und ähnliches auszuspionieren.

  3. Ach herrje, jetzt kommen wieder die Deutschland-Protokollanten aus ihren Löchern. Das ist immer so, sobalds um das Grundgesetzt geht – PENG sind sie da.

  4. Ich finde die Folgerung von

    “deren Aufgabe es ist, […], Informationen über Bestrebungen zu sammeln, die sich gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten.”

    auf “Der V. soll also dafür sorgen, dass hierzulande niemand Verschwörungen mit dem Ziel plant, unsere im Grundgesetz verankerten Rechte abzuschaffen.”

    ein bisschen merkwürdig. Anscheinend (vor allem, wenn man sich die Praktiken des V.s anguckt) geht es doch eher darum, den Erhalt der FDGO zu sichern, indem man Leute beobachtet, die diese scheinbar abschaffen wollen. Das stünde natürlich eher in einem Spannungsverhältnis zu unseren Grundrechten und damit würden sich dann auch eher die Abhöraktionen und verdeckten Ermittlungen nachvollziehen lassen (wenn auch nicht legitimieren).

  5. @JEns, @Alexander (–> D hat keine Verfassung, Art 146 GG)

    Falsch.
    Ein Blick in die Präambel des GG und ein genauerer Blick auf Artikel 146 GG wird Ihnen zeigen, dass Sie damit falsch liegen. Das GG i s t die Verfassung und gilt für das gesamte Staatsgebiet des wiedervereinigten Deutschland. Der Name “Grundgesetz der BRD” wurde lediglich aus historischen Gründen beibehalten.
    Und auch, wenn nicht jeder einzelne Bürger der neuen Bundesländer dem plebiszitär zugestimmt hat, schmälert das den Geltungsbereich des GG keineswegs.
    Der von Ihnen angseprochene Artikel 146 hielt vor der Wiedervereinigung lediglich die Möglichkeit offen, im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten einen neuen Staat mit neuer Verfassung zu konstituieren. Da dies aber nicht geschehen ist, sondern die neuen Bundesländer (DDR) dem Staatsgebiet der Bundesrepublik beigetreten sind, war eine neue Verfassung nicht notwendig.
    Art 146 GG besagt sogar, dass das GG nach der Wiedervereinigung für das gesamte deutsche Volk gilt.
    Es verliert seine Gültigkeit nur, falls und wenn sich das deutsche Volk jemals eine neue Verfassung geben sollte (–> Volksabstimmung über Vorschlag) – was durch diesen Artikel eindeutig ermöglicht wird.
    Denkbar wäre eine solche neue Verfassung z.B. im Zusammenhang der europäischen Integration, falls es jemals in ferner Zukunft beispielsweise Bestrebungen geben sollte, tatsächlich so etwas wie die Vereinigten Staaten von Europa zu gründen o.Ä.

  6. @Julia Doch eine Änderung des GG wurde sogar vom GG selbst gefordert. So soll nach der Wiedervereinigung das VOLK darüber bestimmen welche Verfassung es möchte, das aber wurde von kriminellen ReGierEnden unterbunden.

    Wie ich schon vorher anmerkte ist das GG zur Kontrolle der Länderverfassungen eingeführt worden und nicht al eigenständige Verfassung da die Länder selber Verfassungen haben. Daher ist es auch unmöglich eine Bundesverfassung zu haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert