Waffen, besondere

In deutschen Polizeigesetzen verwendeter verharmlosender Begriff für Handgranaten und Maschinengewehre. Das Besondere an ihnen ist nicht nur ihr Potenzial als →Gefährder. Sondern dass die Polizei diese für den Einsatz im Krieg entwickelten Waffen in Deutschland bislang nicht einsetzen durfte, weil ihre Wirkung sich so schlecht dosieren lässt. Künftig dürfen jedoch beispielsweise die Bundespolizei oder die …