Der Neusprechfunk 10 ohne echte Distanzierung

Wir präsentieren nach zu langer Pause nun endlich wieder einen Neusprechfunk, zwar in Rumpfbesetzung, aber mit guter Laune. Die Stapel gesammelter Zeitungsausschnitte mit Neusprechbeispielen, politischer Sprache und sonst bemerkenswerten Sottisen konnten wir längst nicht alle besprechen, daher haben wir uns mit wenigen Ausnahmen auf Aktuelles beschränkt. Denn ein Podcast von vielleicht zwanzig Stunden war nicht zumutbar.

Es sind nicht immer Zeitungsartikel, die wir beleuchten. Unsere Aufmerksamkeit erregte auch der Konzern Volkswagen, der eine ganzseitige Anzeige in mehreren Tageszeitungen geschaltet hatte:

vw-anzeige

Wegen der Diesel-Krise wollte man wohl potentielle Kunden gnädig stimmen. So haben wir einen Blick auf den Text der Anzeige geworfen, in dem es dem Konzern um jeden einzelnen Kunden geht.

Das in Zeitungen aufgefundene Neusprech hat oft die Tendenz, die Wahrheit zu verschleiern. Deswegen haben wir diesmal ein Gegenbeispiel besprochen, in dem mit Hilfe der verwendeten Wörter in aller Deutlichkeit gesagt wird, was Sache ist, und gleichzeitig Position bezogen wird: beispielsweise durch Wendungen wie das Schäuble-Paradies oder der perfekte Strafzettelstaat.

schaeuble-paradies

Der Zusammenhang ist die Ipomex, eine Fachausstellung für die „sicherheitsorientierte Wirtschaft“, die als eine Messe für Überwachungszubehör enttarnt wird. Sie hat allerdings wohl unterdessen die Tore geschlossen. Gemäß alter Traditionen war der besprochene Artikel aber auch aus einer mehrere Jahre alten Zeitung. Der hochgeschätzte Journalist und Reporter Juan Moreno hatte bei der Ipomex für den SPIEGEL (Nr. 15, April 2009) einen lesenswerten Ortstermin.

sicherheitsorientiert

Wenn man Menschen als Linksextreme oder sogar als Linksterroristen benennt, weil sie sich an der Vorbereitung von Protesten gegen den G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg beteiligen, so ist das wohl Neusprech für früher übliche Bezeichnungen wie Gipfelgegner oder schlicht Demonstranten. Und wem schon Linksextremismus unterstellt wird, der neigt vermutlich auch zur Gewalt und weniger zur Deeskalation. Tatsächlich wurde allerdings vor Beginn des G20 ein Konsens seitens der Gipfelgegner veröffentlicht, der deutlich macht, nicht auf Eskalation zu setzen und mit den Anwohnern zusammen gegen die Politik der G20-Teilnehmer protestieren zu wollen. In der FAZ (29. Mai 2017, S. 3) erwartet Mona Jaeger dennoch eine echte Distanzierung von Gewalt, offenbar weil die ihr gegenüber abgegebenen Distanzierungen nicht als glaubhaft anzusehen sind.

linksterroristen

Die Online-Version des besprochenen Artikels hat übrigens abweichend den Titel Wie gewaltfrei wird gegen Trump und Co. protestiert? Anders in der gedruckten Version: Dort lautet der Titel „Was ist der Brand einer Tonne gegen das Schlechte der Welt?“

titel FAZ

Passend dazu sprechen wir auch kurz über körperlich-dynamische Polizisten. Bei der Aufnahme des Podcasts wussten wir allerdings noch nichts über die ganz anderen Dynamiken bei der Hamburger Polizei, denn das G20-Spektakel hatte noch nicht begonnen, die Demo-Blockade der Polizei war noch nicht vollzogen und die nächtlichen Randale hatten auch noch nicht stattgefunden. Auch das körperlich-dynamische Sodom und Gomorrha der Berliner Polizei war uns noch nicht bekannt.

Wo wir bei Randale sind: Einen kleinen Schwenk machen wir im Neusprechfunk 10 (mp3) noch zum Oktoberfest, das dieses Jahr zum 184. Mal auf der Münchner Theresienwiese stattfinden wird, und einen Streit um die Namensrechte daran.

Neben einem diesmal recht kurzen Ratespiel über neuere und schon ältere Beispiele aus der Wortewarte sprachen wir über:

Hier ist der Neusprechfunk 10 als mp3. Alternativ gibt es wie immer auch eine ogg-Version des Neusprechfunk 10.

Wir legen hiermit unsere Weinwahl offen:

riesling

Play

Sicherheitsbahnhof

Sicherheitsbehörden (sic!) testen an einem S. ein Pilotprojekt. Da fühlt man sich doch gleich viel sicherer. Allerdings gibt es dafür keinen Grund. Denn Videoüberwachung und Gesichtserkennung, um die es hier geht, machen die Welt nicht sicherer. Sie können keine Verbrechen verhindern. Sie können höchstens dabei helfen, sie hinterher schneller aufzuklären. Das ist gut, aber es hat mit Sicherheit – also mit der Abwesenheit von Gefahr – nichts zu tun. Die Wortneuschöpfung S. gaukelt das nur vor. Dabei ist eine umfassende Gesichtserkennung, so wie sie hier geplant ist, grundgesetzwidrig – vielleicht noch nicht in der Testphase, aber spätestens dann, wenn sie unausweichlich ist. Siehe auch → Videoschutz, → Sicherheitsindustrie, → Sicherheitsforschung oder gar → Sicherheitszone.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Gibt es endlich ein Gesetz, dass den Netzausbau in Deutschland durchsetzen soll? So zumindest klingt das N., weil Durchsetzung ein Tätigkeitsnomen ist: Wenn ein solches Nomen wie hier mit einem nominalen Erstglied versehen wird, ist dieses Nomen das Objekt des zugrundeliegenden Verbs: Flurbereinigung, Telekommunikationsüberwachung, Zugangserschwerung. Doch das N. ist anders. Hier bleibt offen, was durchgesetzt werden soll, der Name verschleiert es. Wer verstehen will, wozu das N. dient, muss das Gesetz selbst lesen. Die Lektüre zeigt, dass mit Netzwerk nicht etwa das physische Netz gemeint ist – also das Internet, sondern die sozialen Medien, die bisweilen soziale Netzwerke genannt werden. Nebenbei: Beides sind eher unbeholfene Lehnübersetzungen aus dem Englischen. Wenn aber schon die Bezeichnung eines Gesetzes Murks ist, dann gilt das oft auch für den Inhalt. Das N. ist ein Beleg für diese Theorie. Denn von ihm betroffen sind nicht nur Facebook, Google und Twitter, auf die es das federführende Ministerium eigentlich abgesehen hatte, sondern praktisch alle, die im Internet Inhalte anbieten. Da ihnen dank des N. hohe Strafen drohen, wenn sie Inhalte verbreiten, die nach den Regeln des Gesetzes problematisch sind, werden viele vorauseilend löschen, was sie für problematisch halten, ohne genau zu prüfen, ob die Äußerungen nun wirklich rechtswidrig sind oder nicht. Statt die Justiz anzurufen, wird hier Selbstjustiz gefördert. Statt auf erprobtem Wege mithilfe von Gerichten die Rechte der Bürger durchzusetzen, fordert der Staat mit dem N. von jedem Anbieter im Netz Zensur. Wer zuviel Bilder, Kommentare, Äußerungen löscht, auch wenn sie gar kein Problem sind, soll straffrei bleiben, nur wer zu wenig löscht, soll bestraft werden. Dass dadurch wirklich Hass und Gewalt im Internet eingeschränkt werden können, glaubt außer dem Bundesjustizminister kaum jemand. Ganz bestimmt aber wird das N. die Meinungsfreiheit stark beeinträchtigen, sollte es wirklich zu gültigem Recht werden. Bessere Bezeichungen für dieses unausgegorene juristische Machwerk wären also: Meinungsbeschränkungsgesetz oder Zensurdurchsetzungsgesetz.

Bundesausreisezentrum

Das Ausreisezentrum oder die Ausreiseeinrichtung gibt es schon länger. Bereits 2002 wurden die Begriffe und die dazu gehörenden Einrichtungen auf Länderebene geschaffen. Dort sollen Ausländer gesammelt werden, um ihre Abschiebung zu organisieren. Obwohl es tatsächlich meist um Abschiebungen geht, wird der Euphemismus Ausreise verwendet und damit unterstellt, dass eine gewisse Freiwilligkeit bestünde. Ja, es gibt tatsächlich Fälle von freiwilliger Ausreise – meist wenn die Freiwilligkeit finanziell angeregt wird. Um die aber geht es hier nicht.

Das B. steigert die sprachliche Beschönigung des Ganzen noch. Der Kern des Kompositums ist dabei das Zentrum oder die Einrichtung, also ein bedeutungsleeres Wortbildungselement (vgl. → Kompetenzzentrum), das wohl vor allem dazu dient, das Wort Lager zu vermeiden.

Dieser bedeutungsleere Kern wird dann gleich zweimal modifiziert: zum einen durch die schon erwähnte Ausreise und zum anderen durch Bundes-. Denn es darf unterstellt werden, dass sich Bundes- auf Zentrum bezieht (um es von den Landeseinrichtungen abzugrenzen) und nicht auf Ausreise. Obwohl auch diese Deutung denkbar wäre, denn es soll ja aus der Bundesrepublik ausgereist beziehungsweise abgeschoben werden, und der Bund soll das organisieren.

Insgesamt handelt es sich bei dem B. um ein Determinativkompositum – ein vorderes Wortglied bestimmt ein hinteres näher. Doch das Wort versagt auf ganzer Linie: Zentrum ist nichtssagend, Ausreise ein Euphemismus und Bundes- hat zumindest einen unklaren Bezug. Der verständlichere Ausdruck wäre Abschiebelager. Aber wahrscheinlich wären diese politisch nicht durchzusetzen, wenn sie auch so heißen würden.

Präventivhaft

Auch → Unterbindungsgewahrsam. Klingt, als würde die P. Verbrechen vorgebeugen. Tut sie nicht. Noch dazu werden dabei Grundrechte ignoriert. Präventiv stammt vom lateinischen praevenire und bedeutet „überholen, übertreffen oder zuvorkommen“. Es wird allgemein als vorbeugen verstanden und wegen seiner positiven Wirkung geschätzt. Denn vorbeugen ist besser und billiger als heilen. Zumindest in der Medizin. Sich häufiger die Hände zu waschen, um seltener krank zu werden, nutzt nicht nur. Es schadet auch nicht, wenn es denn doch mal nicht funktioniert, und man trotz gewaschener Hände eine Grippe erwischt. Bei der Kriminalität ist dieser Zusammenhang nicht ganz so einfach. Doch leider greift auch dort dieses Konzept inzwischen um sich.

CC-BY-NC 2.0 Simon Zamora Martin
https://www.flickr.com/photos/simon_zamora_martin/14036133067/

Das deutsche Strafrecht kennt keine Bestrafung von Taten, die noch nicht begangen wurden. Es soll strafen und auf diese Art abschrecken. Es soll nicht vorbeugen. Daher gibt es im Strafgesetzbuch keinen → Gefährder, schließlich hat ein solcher noch nichts getan. Aus dem gleichen Grund existiert im Strafrecht auch keine P. Die haben sich Politiker ausgedacht, um Wählern das Gefühl zu geben, dass sie etwas für deren Sicherheit tun. Sie wollen damit → Handlungsfähigkeit beweisen. Immerhin klingt es gut, dass Straftaten vorgebeugt werden soll.

Doch sollte schon stutzig machen, wie kreativ in diesem Zusammenhang eindeutige Ausdrücke wie Gefängnis und Verhaftung vermieden werden. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann spricht lieber von Freiheitsentziehung, Ingewahrsamnahme oder noch versteckender von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Wenn sich jemand so sehr bemüht, nicht zu sagen, was er meint, ist das, was verborgen werden soll, garantiert nicht nett. Der Ausdruck P. ist bewusst verschleiernd, er soll verdecken, was hier passiert.

Denn bei der P. kommt jemand ins Gefängnis, für dessen bösen Willen es keine Beweise gibt. Es gibt nur Hinweise, Annahmen, einen Verdacht. Das wäre schon schlimm genug. Aber den Betroffenen soll auch kein ordentlicher Prozess gemacht werden, um diesen Verdacht zu prüfen. Sie sollen nicht die Chance bekommen, in einem rechtsstaatlichen Verfahren aufzutreten und sich zu verteidigen. Die Vermutung, dass sie unschuldig sein könnten, die eine Basis des Rechtsstaates ist, gilt für sie nicht. Es geht nur darum, sie eine Weile aus dem Verkehr zu ziehen.

Das aber wirft gleich mehrere Fragen auf: Warum wird, wenn diese Menschen wirklich einen Anschlag vorhaben, nicht solange gegen sie ermittelt, bis es genug Beweise gibt, um sie dafür zu bestrafen? Immerhin ist bei schweren Taten bereits der Versuch strafbar. Warum werden sie, wenn sie so gefährlich sind, nicht dauerhaft überwacht? Warum kommen sie nicht in Untersuchungshaft? Denn die kennt das Prozessverfahrensrecht sehr wohl. Wenn jemand zu fliehen droht, der dringend verdächtig ist, kann er ins Gefängnis kommen, bis genug Beweise gegen ihn gesammelt wurden und er angeklagt werden kann. Übrigens genügt es bereits, Mitglied einer Terrorgruppe zu sein, um in Untersuchungshaft genommen werden zu können – Terrorismusverdacht ist ein „besonderer Haftgrund“.

Wozu braucht es also überhaupt eine P.?

Die böse Ahnung: Weil sie weniger aufwändig ist, als die Ermittlungen und die Überwachung. Im besten Fall, so das Kalkül, können die Betroffenen gleich ins Ausland abgeschoben werden. Dabei löst die P. das Problem nicht. Denn irgendwann muss der → Gefährder ja doch wieder freigelassen oder eben woanders hingebracht werden. Wenn er wirklich gefährlich ist, bleibt er es anschließend weiterhin. Wenn er jedoch nicht gefährlich ist und es nie war, wurde einem unschuldigen Menschen ohne rechtsstaatliche Prüfung das nach seinem Leben und seiner Würde höchste Gut genommen, die Freiheit.