Leistungsschutzrecht

Jeder Urheber hat das Recht, seine Leistung zu schützen. Das ist das sogenannte Urheberrecht. Es entstand in Folge der französischen Revolution und soll verhindern, dass Verleger in ihrer Profitgier die Schöpfer geistiger Werke ausbeuten. Der Begriff L., den sich Verleger vor einiger Zeit für ein neues Recht ausgedacht haben, das sie gern installieren würden, kann daher nur genial genannt werden: klingt er doch wie eine mindestens ebenso berechtigte Forderung. Geschützt aber wird mit dem L. nicht etwa die Leistung der Urheber, geschützt werden sollen diejenigen, die mit eben dieser Urheberleistung Geschäfte machen. Siehe auch Kreativwirtschaft. Das L. ist somit der Versuch von Leistungsträgern Vermittlern, auch Makler genannt, ihre vergleichsweise geringe Mühe zu vergolden und der einst beschnittenen Profitgier wieder mehr Raum zu geben. Das solche Vermittler weniger leisten als die Urheber, war schon den Kaufleuten der Hanse klar und sie drückten es in ihrer Sprache aus. Deren niederdeutsches makeln ist eine Verkleinerungsform (Diminutiv) des Verbs maken (‚machen‘). Weniger ist mehr, kann man dazu nur sagen und vor so viel Unverfrorenheit entgeistert das schöpfende Haupt schütteln.

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Weitere sprachlichen Umdeutungen und Neuschöpfungen:
7 Reaktionen zu "Leistungsschutzrecht"
10. Januar 2011 um 21:48
Tweets that mention Leistungsschutzrecht » Urheber, Verleger, Profitgier, Leistung, Recht, Vermittler » neusprech.org -- Topsy.com
11. Januar 2011 um 15:16
Compyblog
29. November 2012 um 21:50
thetawelle » Blog Archiv » Euphemismus, der [Sachverhalt beschönigen, verhüllend oder verschleiernd darstellen] - frontier of science, technology & future
13. Dezember 2015 um 11:36
Das Neusprech-Blog – Thomas Schön