Geschont werden Kranke und Sterbende. Wenn jetzt auch schon die Grundrechte so weit sind, dass sie nur noch „schonende Eingriffe“ vertragen, muss es übel um sie stehen. Möglicherweise aber ist alles sogar noch viel schlimmer und die Schonung nur eine Lüge. Der Verdacht drängt sich auf. Denn entweder, ein Vorgehen ist konform mit den Grundrechten, oder es verstößt gegen sie, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Das hier eher letzeres geplant ist, zeigt sich schon am “Eingriff”. Der ist etwas kleines, harmloses – schnell vorbei und gar nicht schlimm. Die Vorratsdatenspeicherung aber, die besser Personendatenhortung hieße, ist nicht harmlos, garantiert nicht schonend und auch nicht irgendwann wieder vorbei. Um nur ein Beispiel zu nennen. Wenn also irgendwer anfängt, etwas als g. zu bezeichnen, sollte man zügig das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Jeder “Grundsicherungsempfänger”, welcher durch die Bundesrepublik Deutschland in den Abgrund getrieben wurde, hat seit Einführung von Hartz IV keine Freiheitsrechte mehr.
Nur ein von zahlreichen Beispielen:
Bezieht ein Bürger Transferleistungen ( Hartz IV) und entfernt sich für länger als einen Tag von seinem Wohnort ohne sich beim Staat abzumelden (Ortsabwesenheit), wird ihm durch die Bundesregierung das Recht auf die Existenzsicherung entzogen (Sanktionen).
Was hat das alles noch mit dem Grundgesetz zu tun? Nichts!
“Geschont” werden/wurden auch gefangene, sterbende… ganz passend für die Grundrechte, ich hoffe nur nicht, dass die FDP die Ansicht hegt diese seien eh zum sterben verurteilt.
Das Vorhaben, hier mit Sprachtäuschungen aufzuräumen, finde
ich an sich ja ganz großartig – leider greift Ihr hier aber etwas
daneben. Eingriff ist im Zusammenhang mit Grundrechten ein
etablierter juristischer Begriff, kein PR-Gag. Ein
Grundrechtseingriff ist nicht an sich verfassungswidrig – erst wenn
er das Grundrecht “verletzt”, führt das zu Problemen. Und wenn man
ein positives Gegenüber zu “verletzend” sucht, ist “schonend” nicht
wirklich abwegig und suggeriert auch nichts anderes, als gemeint
ist, nämlich: Ein gerechtfertigter Eingriff.