Einer der ersten Begriffe, den dieses Blog kritisierte, war der des →Gefährders, aus dem Politik und Sicherheitsbehörden schnell sogar den →potenziellen Gefährder schufen. Dieser rechtlich unklare Begriff hat es dank der deutschen Ratspräsidentschaft nun auch auf die EU-Ebene geschafft: Dort ist von T. die Rede, was sogar noch bedrohlicher klingt, aber nichts daran ändert, dass ein T. eben gar kein Terrorist ist – sondern nur jemand, von dem Behörden meinen, dass er oder sie Terrorist sein oder auch nur werden könnte. Das Konzept ist rechtlich so wackelig, dass auch bei der Europäischen Union keine zuverlässigen Kriterien vereinbart wurden. Es wurde lediglich ein informelles „geteiltes Verständnis“ (shared understanding) verabschiedet. Wobei sich natürlich sofort die Frage aufdrängt, wie ein ungeteiltes Verständnis aussehen würde. Auffällig ist dabei aber auch, dass in dem betreffenden Dokument stets der deutsche Begriff G. miterwähnt wird. Vermutlich war das Konzept des potenziellen T. den Übersetzern nicht geheuer genug. Leider bleibt die Erfindung von T. nicht folgenlos, sondern ermöglicht einen viel zu weitgehenden Datenaustausch der Behörden.
Siehe auch: →Gefährder, →potenzieller Gefährder und →drohende Gefahr.