Denkverbote

Nur im Plural (Plurale tantum). Meist verwendet in der Konstruktion „darf man sich nicht auferlegen“ und immer als Begründung unseriöser bis hirnrissiger Forderungen. Die D. sind so etwas wie der Präventivschlag der politischen Kommunikation. In dem Wissen, gleich etwas dummes/provozierendes/grob fahrlässiges zu sagen, werden die sich garantiert einstellenden Kritiker prophylaktisch mit der Unterstellung angegriffen, sie würden dem Idioten/Provokateur das Denken verbieten wollen. Das aber hat niemand vor. Getreu dem Hoffmann von Fallerslebenschen Volkslied gilt uneingeschränkt: „Kein Mensch kann sie wissen / kein Jäger erschießen / mit Pulver und Blei: / Die Gedanken sind frei!“ In der Öffentlichkeit Blödsinn zu reden jedoch, ist etwas völlig anderes. Denn wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, hat eine Verantwortung für eben diese. Und so darf man beispielsweise in einer überfüllten U-Bahn gerne darüber nachdenken, wie es wäre, laut und lustvoll zu furzen. Das Schwadronieren darüber aber gilt zu Recht bereits als ungehörig. Vgl. auch: „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“ Nee, darf man nicht.

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26 Kommentare

  1. Rösler liest dieses Blog nicht.

    Sonst würde er nicht von Denkverboten, die es nicht geben dürfe (bzgl. dem sogenannten Griechenland-Schulden-Problem), reden.

    Rösler, bzw. die FDP zeigt/zeigen damit, nicht ganz auf der Höhe der
    Zeit zu sein…

    …man labert einfach drauf los und ist sich keiner Kritik bewusst.

    Alte Politiker-Manier,
    …und noch weniger “liberal” (weil mangelnd “netzaffin”) als manch’ ein CSUler…

    Daher kann dieser Haufen der Sozialneider (war GELD (ooops: GELB!) nicht die Farbe des NEIDs? ;-))

  2. Pingback: campino2k

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