Vorratsdatenspeicherung

28. März 2010 von Kai Biermann

Vorräte sollen, angelegt in guten Zeiten, dazu dienen, um auch in schlechten überleben zu können. Vorräte zu besitzen, gilt nicht nur als notwendig, sondern als vorausschauend und klug. Die V. legt nahe, dass es wichtig ist, Datenvorräte zu haben. Wichtig ist es tatsächlich, allerdings nur für Polizei und Staatsanwaltschaften. Bürger werden durch das Anlegen dieser Vorräte unter Generalverdacht gestellt, da sämtliche ihrer Kommunikationsdaten ohne Anlass und ohne konkreten Verdacht mitgeschnitten und für sechs Monate aufbewahrt werden. Dank des flächendeckenden – derzeit genau aus diesem Grund vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Einsatzes der V. – werden Kommunikationsstrukturen rekonstruierbar und bis dahin verborgene Beziehungsmuster aufklärbar. Sollte daher eher Datenhamstern, Datenhortung oder Datenscheffelei heißen.

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Weitere sprachlichen Umdeutungen und Neuschöpfungen:

11 Antworten zu “Vorratsdatenspeicherung”

  1. Nemo sagt:

    Ich muss bei “Vorratsdatenspeicherung” immer wieder an die Sapir-Whorf-Hypothese (http://de.wikipedia.org/wiki/Sapir-Whorf-Hypothese) denken… Die Vorratsdaten als die modernen “leeren Benzinfässer”.

  2. [...] Prinzip des Blog ist simpel. Es wird ein Begriff, wie beispielsweise Vorratsdatenspeicherung als Thema festgeschrieben und ein kurzer Text entlarvt die wahre, verwegene Bedeutung des [...]

  3. [...] hängt hinten doch noch immer die Zentrale dran. Bei der aber denkt man gleich an Finsteres, ans Datenhorten beispielsweise oder an die Bahn, die aus Toiletten WC-Center [...]

  4. [...] kleines, harmloses – schnell vorbei und gar nicht schlimm. Die Vorratsdatenspeicherung aber, die besser Personendatenhortung hieße, ist nicht harmlos, garantiert nicht schonend und auch nicht irgendwann wieder vorbei. Um nur ein [...]

  5. [...] ist, …Polizeigewerkschaften, BKA, CDU und CSU werden nicht müde, uns zu erklären, dass ohne Vorratsdatenspeicherung eine „Schutzlücke“ drohe. Das Kompositum aus Schutz- und -Lücke suggeriert, dass uns der [...]

  6. [...] über die Zukunft des Internets. Es ging um Schutzlücken, um Cyberwar und um die Vorratsdatenspeicherung. Beziehungsweise um die Mindestpeicherdauer für IP- und Telefondaten. So nämlich sollte, fand [...]

  7. [...] Ein M. ist eigentlich ein Holzhaufen, der langsam zu Holzkohle verschwelt und der so heißt, weil viele Scheite aufeinander gestapelt werden (lat. milarium ‚Tausendschaft, Haufen‘). Doch werden so auch Atomkraftwerke bezeichnet. Das ist etymologisch zumindest nicht ganz falsch, „verbrennen“ dort doch viele Urandioxidpellets. Mit dem Unterschied, dass die verkohlten Holzscheite nützlich sind, während die Uran- oder Plutoniumstäbe lebensgefährlichen Müll darstellen, der dringend in ein Endlager gehört. Weswegen der M. wohl als rhetorische Strategie gelten darf, Unbekanntes und Gefährliches mit Bekanntem und Nützlichem zu benennen (vgl. Vorratsdatenspeicherung). [...]

  8. Stefan Sasse sagt:

    Ehrlich gesagt kannte ich “Meiler” nur im Zusammenhang mit Atomkraftwerken. Dieses Wort halte ich für weniger gefährlich, da die wenigsten Leute noch aktiv mit dem Verbrennen von Holzstapeln zu tun haben, wenn nicht gerade Grillsaison ist.

  9. [...] auszudenken, ähnlich wie bei den Benennungsverschiebungen von Atomkraft zu Kernenergie oder von Vorratsdatenspeicherung zu Mindestspeicherdauer: Die neuen Begriffe klingen einfach viel schöner. Beziehungsweise: Die [...]

  10. [...] so genannte Vorratsdatenspeicherung (ein dramatischer Euphemismus, wie Kai Biermann schon dargelegt hat) verhindert in keiner Ausgestaltung einen „rechtsfreien Raum“, wie Sie es dem Kölner Stadt [...]

  11. [...] Technisch korrekter Begriff, trifft jedoch nicht annähernd den Kern der Sache. Angesichts des tiefen Eingriffs in die Privatsphäre, den diese sogenannte verdeckte, also heimliche Fahndungsmethode der Polizei bedeutet, ist die Beschreibung grob irreführend, somit ein Technizismus. Bei der F. werden auf Betreiben der Polizei sämtliche Verbindungsdaten einer spezifischen Funkzelle abgefragt und ausgewertet. So wird die Telefonnummer jedes Mobiltelefons ermittelt, das zu diesem Zeitpunkt an dieser Funkzelle angemeldet war – letztlich also der Standort seines Besitzers. Das Verfahren kann beispielsweise bei Demonstrationen pro Abfrage tausende unschuldige und unverdächtige Menschen betreffen, die damit in den Fokus einer Ermittlung geraten. Es bedeutet daher mindestens eine Rasterfahndung. Sprachlich ist es eine Metonymie, eine Bedeutungsverschiebung. Schließlich geht es nicht nur um die Abfrage, sondern vor allem um die Auswertung der Daten. Üblicherweise nun werden viele Funkzellen zu vielen verschiedenen Zeitpunkten abgefragt, was sogar einer Großraumüberwachung gleichkommt. Mit den Daten lassen sich außerdem die Bewegungen einzelner Personen nachvollziehen und sogenannte Bewegungsprofile erstellen. Und es kann aufgeklärt werden, wer mit wem wie häufig und von wo aus kommuniziert. Die F. entspricht daher in ihrer Wirkung der bislang nicht zugelassenen Vorratsdatenspeicherung. [...]

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