Warnschussarrest

Verharmlosend für Haftstrafe. Laut Polizeirecht droht ein in die Luft abgegebener und somit ungefährlicher Warnschuss an, dass danach ein gezielter Schuss folgt. Der W. aber im Sinne Angela Merkels droht nicht an, sondern bedeutet eine tatsächliche Inhaftierung zur Warnung vor einer erneuten, aber sehr viel längeren Inhaftnahme. Ein gezielter Schuss also, um vor einem weiteren gezielten Schuss zu warnen.

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Weitere sprachlichen Umdeutungen und Neuschöpfungen:
6 Reaktionen zu "Warnschussarrest"
4. April 2011 um 21:43
Mindestspeicherdauer » Schutz, Begriff, Vorratsdatenspeicherung, Innenminister, April, Kontaktaufnahme » neusprech.org
16. Mai 2011 um 12:37
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16. Mai 2011 um 13:02
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Genau wie in Chicago: „And I fired two warning shots……into his head!“
9. März 2012 um 21:53
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8. November 2012 um 09:18
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