Spurensicherung, digitale

In phantastischen Büchern und Filmen treiben sich gern Untote herum. Sie sollen dort schaurig-schönen Grusel verbreiten. Es gibt solche Untoten wirklich und schön ist daran gar nichts, denn sie existieren vor allem in der Politik. Obwohl längst beerdigt geglaubt, fallen sie als immer wiederkehrende gefährliche Ideen den Menschen zur Last. Und leider sollen sie dort auch nicht unterhalten, sondern die Wähler vor allem durcheinander bringen, damit diese nicht merken, dass sie verschaukelt werden.

Die → Vorratsdatenspeicherung ist so ein Zombie. Sie ist schon viele politische Tode gestorben: Das Bundesverfassungsgericht hat sie verboten, genau wie Gerichte in verschiedenen anderen Ländern, ja gar der Europäische Gerichtshof. Doch sie kehrt immer wieder. Viele Menschen lehnen sie ab, sie wollen nicht, dass alle ihre digitalen Handlungen ohne Grund gespeichert werden. Trotzdem äußern Politiker diese Forderung immer wieder und ihre gesamte Kreativität beschränkt sich dabei darauf, dem immer gleichen Konzept neue Namen zu geben.

Der Ausdruck → Vorratsdatenspeicherung, der fürsorglich klingen sollte, war dabei nur der Anfang. Als → Mindestspeicherfrist wurde diese Beschneidung von Grundrechten bezeichnet, als → Mindestdatenspeicherung, auch als → Mindestspeicherdauer – ein Wort übrigens, für das das Innenministerium bereits 2011 einen Neusprech-Award bekam. Gerade erst hat der Justizminister diese Überwachungspläne als → Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wiederbelebt. Er hat damit aus der Mindestspeicherung eine Höchstspeicherung gemacht und nahe gelegt, dass alle geradezu verpflichtet sind, diese Daten zu sammeln. Das ist schon ein erstaunlicher Sprachtrick, um die Menschen zu verwirren. Besser ist in dieser Disziplin nur noch die CSU.

Sie benannte das Konzept zum Beispiel in  private Vorsorgespeicherung um und glaubte, so den Wählern ihre Totalüberwachung verkaufen zu können. Der Gipfel aber war ihr Versuch, diese Pläne als digitale S. zu vermarkten.

Das klingt harmlos, weil nichts mehr an die monatelange Datenhortung erinnert und weil die Sicherung von Spuren etwas ist, auf das sicher niemand verzichten will, wenn es darum geht, ein Verbrechen aufzuklären. Doch es ist nur der erneute Versuch, Wähler zu belügen, um ihnen etwas unterzujubeln, das sie ablehnen. Denn eine Lüge ist die digitale S. Es geht hier nicht um die Spuren, die Verbrecher bei einer konkreten Tat hinterlassen haben. Es geht nicht darum, Fingerabdrücke zu sichern, nachdem ein Verbrechen begangen wurde. Es geht darum, die kommunikativen Fingerabdrücke aller Deutschen anlasslos zu speichern, in der Hoffnung, damit ein paar Kriminelle leichter identifizieren zu können. Es geht also weiterhin um einen Generalverdacht, es geht darum, dass es bei dieser Idee keine Unschuldigen mehr gibt und darum, dass damit gleich mehrere Grundrechte verletzt werden.

Es gibt keinen Grund, allen zu misstrauen. Und es gibt schon gar keine Pflicht, eine ganze Gesellschaft zu verdächtigen. Es wäre besser, das Verbotene endlich dort zu belassen, wo es diverse Richter beerdigt haben: auf dem Ideenfriedhof der Grundrechtsgegner und Überwachungsfanatiker. Um daran zu erinnern, dass Zombies ins Reich der Phantasie gehören und nicht in die Politik, erhält die digitale S. bei den BigBrotherAwards 2015 einen Neusprech-Award.

Beteilige dich an der Unterhaltung

5 Kommentare

  1. Moin

    In der ersten Zeile hat sich ein Fehler eingeschlichen, das anfängliche “In” ist nach oben gerutscht. Man muss es erst finden.

    Vielen Dank für deine Arbeit!

  2. ein guter und wichtiger beitrag. trotzdem eine kleine, aber wichtige korrektur:

    “Das Bundesverfassungsgericht hat sie [die Vorratsdatenspeicherung] verboten (…)”

    so sehr ich mir das wünschen würde, stimmt das leider nicht. nur (aber immerhin) der EuGH ist soweit gegangen. die karlsruher richter trauten sich dagegen nicht, diese klare und aus meiner sicht richtige konsequenz zu ziehen. und haben stattdessen eine reihe von mehr oder weniger klaren vorgaben gemacht, die nur scheinbar, nur theoretisch einhaltbar sind. (beispielhaft seien nur die vorgaben zur technischen absicherung der VDS-daten gegen diebstahl und manipulation genannt.)

    und dieser schwammigen halbherzigkeit ist ja nun zu verdanken, dass wir in deutschland entgegen jeder vernunft (siehe nur das anschauliche analogiemodell zur anlasslosen vollüberwachung aller nicht-digitalen kommunikation) eine neue VDS vor die füße geworfen bekommen …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert