Brückentechnologie

Synonym für Atomkraft, neuerdings auch für Netzsperren; der Versuch, eine riskante und als bedrohlich wahrgenommene Praxis so darzustellen, als sei sie nur für einen kurzen Zeitraum notwendig und diene einem höheren Zweck. Rückt sie in die scheinbar greifbare Nähe von Lösungen, die sehr viel weniger gefährlich und sehr viel positiver besetzt sind. So lassen sich beispielsweise Atomkraftwerke in einem Satz nennen mit Solar- oder Windkraftanlagen und Netzsperren gemeinsam mit internationalen Abkommen. Was nichts anderes ist als Lügen durch das Wecken von Hoffnungen.

Mit Dank an Florian Altherr für die Netzsperren.

Onlinedurchsuchung

Impliziert offenes und rechtsstaatliches Vorgehen ähnlich einer Hausdurchsuchung. Ist jedoch das heimliche Verwanzen eines privaten Computers, um unbemerkt sämtliche Eingaben beobachten und alle Dokumente speichern zu können, daher Computerverwanzung, Datenausspähung oder Datenspionage; oft ist die O. gar nicht online, sondern es wird ein Spähprogramm – möglicherweise mit einem Schadprogramm (Trojaner) – auf dem Computer installiert, das wie eine Wanze Daten sammelt.

Mautbrücke

Brücken verbinden und überwinden Gräben. M. nicht, sie sind lediglich Träger von Mautscannern. Diese registrieren bei vorbeifahrenden Lkw das Vohandensein sogenannter On-Board-Units und nutzen diese zur Berechnung einer entfernungsabhängigen Gebühr, Maut genannt. Das System kann theoretisch auch den gesamten fließenden Verkehr erfassen und das nicht nur mittels der Scanner. Sondern auch dank der Kameras, die die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos aufzeichnen und speichern können. Die dabei anfallenden Daten eignen sich beispielsweise zur Verfolgung eines Fahrzeugs über größere Entfernungen oder, je nach Speicherfrist, zur nachträglichen Feststellung eines Aufenthaltsortes. Die korrekte Bezeichnung der M. wäre daher Kontrollpunkt.

Informationsfreiheitsgesetz

Abkürzung IFG; die Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu können und zu dürfen, ist im Grundgesetz garantiert und wird als Rezipientenfreiheit, umgangssprachlich jedoch als Informationsfreiheit bezeichnet. Insofern ist der Name I. zumindest missverständlich. Angesichts der Realität aber wird er zur Phrase: Das Gesetz soll den Zugang zu staatlichen Informationen zur Regel machen, die Verweigerung zur Ausnahme. Im Jahr 2008 aber wurden von 1548 entsprechenden Anträgen 536 abgelehnt und 193 nur teilweise stattgegeben. Gerade die Hälfte der Informationen also konnte “befreit” werden. Korrekter wäre der Begriff Informationstransparenz.

Gesundheitskarte, elektronische

Abkürzung eGK; Antiphrase; meint den bislang als Krankenversicherungskarte bezeichneten Ausweis zum Nachweis einer Krankenversicherung mit neuen Funktionen. Die Bezeichnung verschweigt außerdem die Ziele der zugrunde liegenden Datensammlung: Die Verknüpfung sämtlicher Informationen über krankheitsrelevantes Verhalten einer Person. Diese erlaubt die Bildung von Profilen und damit die Identifizierung riskanter Lebensstile. Macht so Verhaltenskontrolle und Sanktionen möglich.