Feindstrafrecht

Vorschlag des deutschen Juristen Günther Jakobs: Wenn es Bürger und Terroristen gibt, muss es auch Bürger- und Terroristenrecht geben. Wobei Letzteren rechtlicher Schutz gerade nicht mehr zugestanden werden soll, müssten sie doch mit allen Mitteln bekämpft werden können. Basiert auf der mittelalterlichen Idee, dass jemand, der grundlegend gegen das Recht verstößt, seine Rechte verliert. Verkennt die universelle Gültigkeit der Grund- und Menschenrechte (déclaration universelle des droits de l’Homme).

E-Pass

Kurzform; e steht für elektronisch wie in E-Mail, wohl um modern zu klingen. Ist der Versuch, sämtliche biometrischen Merkmale auf dem P. zu speichern, die einen Menschen jederzeit möglichst eindeutig identifizierbar machen, derzeit Foto und Fingerabdrücke, Erweiterungen sind denkbar. Mit dem Ziel, so schnell wie möglich so viel wie möglich über den P.-Inhaber zu erfahren. Müsste daher eigentlich Überwachungspass heißen, somit Ü-Pass.

Vorratsdatenspeicherung

Vorräte sollen, angelegt in guten Zeiten, dazu dienen, um auch in schlechten überleben zu können. Vorräte zu besitzen, gilt nicht nur als notwendig, sondern als vorausschauend und klug. Die V. legt nahe, dass es wichtig ist, Datenvorräte zu haben. Wichtig ist es tatsächlich, allerdings nur für Polizei und Staatsanwaltschaften. Bürger werden durch das Anlegen dieser Vorräte unter Generalverdacht gestellt, da sämtliche ihrer Kommunikationsdaten ohne Anlass und ohne konkreten Verdacht mitgeschnitten und für sechs Monate aufbewahrt werden. Dank des flächendeckenden – derzeit genau aus diesem Grund vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Einsatzes der V. – werden Kommunikationsstrukturen rekonstruierbar und bis dahin verborgene Beziehungsmuster aufklärbar. Sollte daher eher Datenhamstern, Datenhortung oder Datenscheffelei heißen.

Warnschussarrest

Verharmlosend für Haftstrafe. Laut Polizeirecht droht ein in die Luft abgegebener und somit ungefährlicher Warnschuss an, dass danach ein gezielter Schuss folgt. Der W. aber im Sinne Angela Merkels droht nicht an, sondern bedeutet eine tatsächliche Inhaftierung zur Warnung vor einer erneuten, aber sehr viel längeren Inhaftnahme. Ein gezielter Schuss also, um vor einem weiteren gezielten Schuss zu warnen.

Unterbindungsgewahrsam

Laut Polizeirecht ist U. der Versuch, eine Straftat zu verhüten, bevor sie begangen wird; siehe Gefahrenabwehr. Bedeutet, dass jemand inhaftiert wird, ohne dass ihm eine konkrete Tat oder Tatabsicht nachgewiesen werden kann, im Zweifel gar, ohne geplant zu haben, etwas zu tun. Denn auch Polizisten können irren. Widerspricht dem Grundsatz des Rechtsstaates „keine Haft ohne Verurteilung“. Doch gibt es ja die „unverzügliche“ richterliche Prüfung. Siehe auch „Grenzen, in engen“.