Die B. ist keine Steuer, die auf die Verwendung von Bierdeckeln erhoben wird, wie der Name nahelegt. Sie ist vielmehr ein Steuerkonzept, das in deutschsprachigen Ländern von gewissen Politikern gern versprochen, aber bisher nicht einmal im Ansatz realisiert wurde. Somit ist die Steuererklärung, die so kurz ist, dass sie auf einen Bierdeckel passt, nicht nur eine Utopie, sondern vor allem auch eine Metonymie, eine Bedeutungsverschiebung also. Und, nur um das Ausmaß des darin verborgenen leeren Versprechens deutlicher zu machen: Die Steuererklärung auf Bierdeckeln einzureichen, dürfte nur möglich sein, wenn solche zuvor zu amtlichen Formularen erhoben würden. Das jedoch wird wohl noch schwieriger zu realisieren sein als die Steuerreform selbst.
War nicht mit dem Konzept der “Bierdeckelsteuer” gemeint, dass das Steuerrecht so kompakt wird, dass es auch einen Bierdeckel passt, also dann kein Steuergesetzbuch mehr gedruckt werden muss, sondern Steuergesetzbierdeckel?
Alles quatsch. Das Konzept wurde (vor allem von Herrn F.M.) so genannt, weil das einzige, das man morgens vom vorgezogenen und verlängerten Frühstück in die Beratungsrunden mitbrachte, ein zugestrichelter Bierfilz war. ;-)
Zur Bierdeckelsteuer hat Stuttmann eine Karrikatur.
@MeraX Nach einer ausfürhlichen Internetrecherche (WP und 2 weitere ixquick-Ergebnisse…) würde ich sagen, mahas Erklärung ist richtig(er).
Gleich eine Tür weiter ist ja das Konzept der Flat-Tax. Die Steuererklärung soll bei der Flat-Tax dadurch vereinfacht werden, dass die Steuerprogression (also einkommensabhängige Steuersätze) durch einen einheitlichen Steuersatz ersetzt wird. Das ist erst recht Augenwischerei, weil die Steuerprogression wirklich noch das einfachste am Steuerrecht ist, und sich der größte Teil der Steuererklärung damit befasst, was als Einkommen zu zählen ist.
Ich fürchte, selbst ein vereinfachtes Steuerrecht würde in Deutschland alsbald wieder kompliziert. Man schafft Ausnahmen, weil man differenzieren, allen gerecht werden, weil die Politik steuern will und weil sich da Lobbys durchsetzen.
Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel meint ihren sodann viel geringeren Umfang. Warum ausgerechnet ein B.? An Stammtischen haben unzählige Kritiker auch der Steuern das Wort. Diese Begründung erscheint mir zumindest plausibel.
Es dürfte wohl noch einfacher sein, einen Bierdeckel zum Formular zu erheben, als endlich die entsprechende Steuerreform auf den Weg zu bringen. Zumal es einzelne Bierdeckel in den Status eines Dokumentes gebracht haben. So z.B. wenn ein Gastwirt auf einem Bierdeckel die Anzahl und den Wert der konsumierten Getränke vermerkt. Dann kann der Bierdeckel sogar vor Gericht verwertet werden.
Stichwort Gericht: Auch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht darf auf einem Bierdeckel verfasst sein. Auch wenn das dann vielleicht die Erfolgsaussichten schmälert…