Gestaltungsspielraum

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Februar 2010 entschieden, dass die bisherigen Sätze des Sozialgesetzbuches II, vulgo Hartz IV, „nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen“. Sie verstoßen nach Ansicht der Richter gegen den ersten und wichtigsten Paragrafen des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Allerdings haben die Richter auch entschieden, dass sie nicht dafür zuständig sind, festzulegen, wie viel nun jeder bekommen solle. Zitat: „Die Konkretisierung obliegt dem Gesetzgeber, dem hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.“ Politik reklamiert für sich, gestalten zu wollen. Bei der Menschenwürde sieht sich die Bundesregierung aber außerstande, viel zu tun. Die Statistik sei Schuld, sagte Familienministerin Ursula von der Leyen, wesentlich mehr als fünf Euro im Monat seien nicht drin. CSU-Chef Horst Seehofer ist auch das noch zu viel, denn immerhin müsse “der Sozialstaat bezahlbar bleiben”. Klingt vernünftig, so als sei das ein alternativloses, sozial-ausgewogenes Sparpaket. Dafür kann man dann natürlich auch schon mal seinen Gestaltungsspielraum nutzen, um wenn schon nicht das Einkommen, dann doch wenigstens die Menschenwürde anzutasten.

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2 Kommentare

  1. Das Grundgesetz besteht nicht aus Paragraphen, sondern aus Artikeln. (Warum? Wieso? Ist das nicht im Prinzip das Gleiche? Keine Ahnung)

    Aber netter Artikel :)

  2. Dieser “Gestaltungsspielraum” ist neben der Statistik dann bestimmt auch Schuld daran, dass behinderte Menschen, die bei den Eltern leben und von diesen betreut werden, der Regelsatz auf 80% gekürzt wurde.
    Das nennt sich dann “Regelbedarfsstufe 3” und bedeutet ein Existenzminimum von 291 Euro im Monat.

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