Informationsfreiheitsgesetz

Abkürzung IFG; die Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu können und zu dürfen, ist im Grundgesetz garantiert und wird als Rezipientenfreiheit, umgangssprachlich jedoch als Informationsfreiheit bezeichnet. Insofern ist der Name I. zumindest missverständlich. Angesichts der Realität aber wird er zur Phrase: Das Gesetz soll den Zugang zu staatlichen Informationen zur Regel machen, die Verweigerung zur Ausnahme. Im Jahr 2008 aber wurden von 1548 entsprechenden Anträgen 536 abgelehnt und 193 nur teilweise stattgegeben. Gerade die Hälfte der Informationen also konnte “befreit” werden. Korrekter wäre der Begriff Informationstransparenz.

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