Schuldenbremse

Umgangssprachlich für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem seit 2009 eine Begrenzung der jährlichen Nettoneuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verankert ist. Faktisch werden damit nicht die Schulden selbst gebremst, sondern lediglich das Machen neuer, daher eher eine Neuverschuldungsbremse. Bemerkenswert ist jedoch vor allem ihre Existenz, stand doch bislang im Grundgesetz …