Von BKA-Chef Jörg Ziercke, einigen Unionspolitikern und Urheberrechtsverwertern bemühtes Synonym für das Internet. Suggeriert Rechtlosigkeit und Chaos. Doch Recht bezeichnet die Gesamtheit der Gesetze. Die gelten durchaus auch im und für das Netz. Nur ist die Strafverfolgung dort nicht so effektiv, wie es die Möglichkeiten des Mediums theoretisch zulassen – eine vollständige Überwachung des R.-s wäre zwar technisch umsetzbar, ist rechtlich aber nicht zulässig. Das Grundgesetz nennt diesen Zustand Privatsphäre. Die Verwendung von R. zeigt damit vor allem, dass eine klassische Befürchtung des Datenschutzes berechtigt ist: Wo Daten sind, wird es jemanden geben, der sie sammeln und auswerten will.
Zum letzten Satz:
Wo Tröge sind, da kommen Schweine.
Um mal einen deutschen Toptweet zu zitieren: “Wer behauptet, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, der soll mal versuchen, sich bei YouTube ein Musikvideo anzuschauen…”
Bitte mal zwischen Recht und Gesetz unterscheiden – Gesetze sind lediglich formalisierte Regelsätze, um bestimmte Rechtsnormen allgemeingültig, für jedermann nachlesbar niederzuschreiben. Hier werden also Normen in schriflicher Form (unterscheide von “Schriftform” !) ge-setzt.
Recht ist jedoch wesentlich allgemeiner und existiert auch ohne Gesetze, kann aber auch durch konkrete Gesetze gebrochen werden (siehe zB. “Nürnberger Gesetze”)