Kriminalität, schwerste

Beispiel für eine sinnlose Steigerung über das plausible Maß hinaus, eine sogenannte Hyperbel. Kriminalität ist schon schlimm, niemand mag schließlich gern bestohlen oder betrogen werden. Politikern genügt jedoch die durchaus vorhandene Angst vor „normaler“ Kriminalität offensichtlich nicht, wenn sie Eingriffe in Freiheiten und Rechte der Bürger zu rechtfertigen versuchen. Selbst eine schwere Kriminalität reicht dafür anscheinend nicht mehr, es muss schon eine schwerste K. sein, um zu erklären, warum es unbedingt eine → Mindestdatenspeicherung braucht. Einerseits belegt das, wie dringend sich der Staat solche Überwachungsinstrumente wünscht. Andererseits zeigt es aber auch, wie unsinnig die ganze Forderung ist. Denn da die schwere Kriminalität, auch Verbrechen genannt, bereits Taten wie Mord, Vergewaltigung oder Herbeiführung einer Explosion durch Kernenergie umfasst, ist es schwer, sich eine schwerste K. überhaupt vorzustellen. Angesichts der Verfehlungen, bei denen diese Instrumente dann tatsächlich eingesetzt werden sollen, lässt sich nur noch konstatieren, dass bei dem einen oder anderen Politiker eine schwere Verschiebung des Rechtsbewusstseins stattgefunden haben muss. Anders ist nicht zu erklären, warum beispielsweise das Bundeskriminalamt wünscht, mit unseren ohne Verdacht gespeicherten Kommunikationsdaten, gemeinhin → Vorratsdatenspeicherung genannt, auch das illegale Herunterladen von Filmen und Musik zu verfolgen. Das zeigt, wie problematisch Hyperbeln sind und wie gefährlich es ist, seinen Wählern ständig Angst machen zu wollen, um ihnen härtere Gesetze zu verkaufen. Die normale und die schwere Kriminalität mussten schon so oft als Rechtfertigung herhalten, dass sie nicht mehr als Schreckensbild taugen. Was aber kommt nach der schwersten K., die überschwerste, die brutalstmögliche, die unvorstellbare? Wir werden es wohl leider bald erfahren.

Dieser Text erschien zuerst in unserem Buch „Sprachlügen: Unworte und Neusprech von ,Atomruine‘ bis ,zeitnah‘“

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20 Kommentare

  1. Ja, das mit dem “-erst” fällt mir seit einiger Zeit auf. So wird nicht mehr von Schwerbehinderten geredet, sondern von “Schwerstbehindert”. Im Grund ist das ein ähnlicher Unfug wie der “Super-” GAU in den 80ern.

  2. Tilman: der SuperGAU hat tatsächlich einen Sinn:

    Ein GAU ist der Grösste Anzunehmende Unfall. Das ist also der Unfall, für den noch Pläne existieren. Geht die Katastrophe darüber hinaus, spricht man vom SuperGAU.

  3. “Beispiel für eine sinnlose Steigerung über das plausible Maß hinaus, eine sogenannte Hyperbel.”

    Sehe ich genauso. Bezeichnenderweise konnte ich bei willkürlich gegoogelten Beispielen keinerlei Bedeutungsdifferenzierung zwischen Schwer-k. und Schwerst-K. feststellen.

    Interessant sind die Übersetzungsbeispiele deutsch-englisch bei linguee.de für Schwer- und Schwerst-K. In beiden Fällen lautet die offizielle englische Übersetzung durchgängig “serious crime”.

    Grüße,
    Jürgen

  4. Ich werfe mal den Begriff »Kapitalverbrechen« in die Runde. Finden Sie den auch unangemessen? Damit bezeichnete man früher Verbrechen, die den Kopf kosten konnten.

    Wenn als Verbrechen bereits alle Straftaten bezeichnet werden, für die der Täter mindestens ein Jahr Freiheitsentzug verurteilt wird, dann ist die Einteilung in Verbrechen, schwere Verbrechen und schwerste Verbrechen meiner Meinung nach durchaus sinnvoll.

    Zu den schwersten Verbrechen der letzten Jahre würde ich die Anschläge am 11. September 2001 oder den Anschlag in Oklahoma am 19. April 1995 zählen.

  5. @stefanolix

    Kapitalverbrechen, Schwerverbrechen und Schwerkriminalität sind Synonyme. Eine “Schwerstkriminalität” bzw. ein “Schwerstverbrechen” ist aus den bereits angeführten Gründen nicht besonders sinnvoll (reine Hyperbel, fehlende Gebrauchsdifferenz, kein Abgrenzungskriterium).

    Für die von dir genannten Beispiele steht eine andere Kategorie zur Verfügung, nämlich der Massenmord. “Schwerstkriminalität” klänge hier völlig falsch, auch “Schwerstverbrechen”, obwohl es sich natürlich um “schwerste Verbrechen” handelt. Mein Sprachgefühl sträubt sich dagegen, einen Mord als Verbrechen oder als einen kriminellen Akt zu bezeichnen, wenn er nicht aus finanzieller Berechnung “geschäftsmäßig” geschah.

    Meinem Eindruck nach wurden die 9/11-Terroristen und der Oklahoma-Attentäter nie als “Verbrecher” bezeichnet. Es ist einfach ein Wort, das in die Sphäre der organisierten Kriminalität gehört, aber nicht zu ideologischen oder psychisch kranken Tätern.

    Grüße,
    Jürgen

  6. Hallo Martin Haase,

    ich lese deinen Neusprech-Blog sehr gerne. Hier muss ich leider ausnahmsweise widersprechen. Die Intention der Politiker, von “Schwerst Kriminalität” zu sprechen ist nicht die, von noch schlimmeren Fällen als solchen, die schon bei “schwerer Kriminalität” enthalten sind zu sprechen. Hier wird, um den Dammbruch zu erzeugen, gezielt erst einmal die Vorratsdatenspeicherung gefordert, mit der Einschränkung, dass die dadurch gespeicherten Daten doch nur für die “schwersten Verbrechen” zu Ermittlungszwecken herangezogen werden. Auch wird in der Kriminalität schon länger von “Bagatelldelikten, leichter Kriminalität, mittlerer Kriminalität, schwerer Kriminalität und schwerster Kriminalität” gesprochen.

    Die Politiker die davon sprechen, sind sich sehr wohl bewusst darüber, dass vorher schon über “schwere Kriminalität” gesprochen wurde. Weil aber der Widerstand weiterhin so groß war, haben sich manche Politiker entschieden, erst einmal die VDS für noch weniger Straftaten zu fordern. Danach kann man das ja den Zugriff auf die Daten nach und nach weiter ausbauen…

    Außerdem gibt es auch im Gesetz ähnliche Regelungen:

    In § 100a II StPO werden “schweren Straftaten” definiert. Darin sind dann einige Straftaten aufgelistet.

    In § 100c StPO werden dann “besonders schwere Straftaten” definiert. Darin sind dann weniger Straftaten aufgelistet, jedoch sind alle schon vorher auch in § 100a II StPO gelistet worden.

    Hierbei sagt man, dass § 100a II StPO schon eine Liste aller Verbrechen, die als “schwerst Kriminell” gelten enthält. Die Liste von “besonders schweren Straftaten” wäre also noch ein Schritt, den Politiker bei ihren Rückzugsgefechten hinsichtlich der VDS zukünftig einrammen könnten. Und das wird vermutlich auch die nächste Steigerung sein. Man wird von “besonders schweren Straftaten” sprechen, weil es wissenschaftlich bisher keine Steigerung von “schwerster Kriminalität” gibt.

    Ähnlich wird es auch von den Politikern gemeint. Zuvor wollten sie VDS für alles mögliche, da gab es zu viel Widerstand und viele forderten nur noch für Straftaten VDS-Zugriff. Dann gab es da auch zu viel Widerstand, also ziehen sich weitere Politiker auf schwere Kriminalität, bzw. schwere Verbrechen zurück. Und das geht jetzt immer so weiter. Hier handelt es sich um Rückzugsgefechte, bei denen man hofft, irgendwann noch einmal zuschlagen zu können, außerdem auch als “kompromissfähig” wahrgenommen zu werden. Dass es den Gegnern der VDS egal ist, wofür die Daten gespeichert werden und das man gar nicht erst die Speicherung will, das kapieren einige Politiker gar nicht oder hoffen darauf, dass auch die Gegner der VDS einen Schritt auf sie zugehen. Zwischenzeitlich klappte das ja, als z.B. Henning Tillmann, Alvar Freude und Jan Mönikes plötzlich als SPD-Netzpolitiker ein VDS-Vorschlag vorlegten, der an vielen Stellen zerrissen wurde und genau das vorgeschlagen hat, was Politiker mit “schwerste Kriminalität” meinen:

    http://www.internet-law.de/2011/09/spd-netzpolitik-oder-die-roadmap-zur-vorratsdatenspeicherung.html

    Mittlerweile haben, ich glaube alle drei, Abstand von ihrem Vorschlag genommen und sich doch wieder auf die Seite der Gegner der VDS geschlagen.

    Selbstverständlich handelt es sich bei “schwerster Kriminalität” um eine Hyperbel, aber tatsächlich um eine mit einem Sinngehalt. Eine Steigerung wird wohl eher dadurch erfolgen, dass man wieder einen Begriff nehmen wird, der schon definiert ist. “Besonders schwere Straftaten” als Definition ist dafür vielleicht nicht so gut geeignet, da es nicht so griffig als “letzte Stufe” gesehen wird. Man wird deshalb von Terrorismus sprechen, von Mord und Totschlag, von schweren sexual-Delikten. Man wird die Straftaten ausschmücken und ähnlich vorgehen, wie in der Zensursula-Debatte…

    Mit freundlichem Gruß
    Yacine Ghoggal
    YoungSocialist

  7. Da habe ich Einwände. Mehrere ;-)

    1. Alle Terroristen sind Verbrecher. Aber nicht alle Verbrecher sind Terroristen.

    2. Verbrechen muss keineswegs »organisiert« sein. Manche Menschen habe nie Kontakt zur organisierten Kriminalität, begehen in ihrem Leben ein einziges Verbrechen, und büßen dafür Jahre oder Jahrzehnte.

    3. Mord hat per se nicht unbedingt etwas mit finanzieller Berechnung oder (allgemeiner) mit materiellen Interessen zu tun. Die entscheidenden Mordmerkmale sind Vorbedacht, Vorsatz, Heimtücke … Natürlich können sie mit Habgier gepaart sein.

    4. Der Artikel befasst sich nicht mit Schwerstkriminalität, sondern mit schwerster Kriminalität. Der Autor kritisiert die Steigerungsform. Doch ich meine: Man braucht die Steigerungsform zur Differenzierung. Das Abgrenzungskriterium ist: Welche Folgen hat das Verbrechen? Sind es vorwiegend leichte, schwere oder schwerste Folgen?

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