Bankenabgabe

Auch: Abgabe auf Bankeinlagen oder Sonderabgabe. Gemeint ist die nachträgliche Besteuerung Enteignung von zyprischen Bankkunden. Um einen Kredit in Höhe von zehn Milliarden Euro zu bekommen, den Zyperns Regierung sich von der EU wünscht, müssen die Bankkunden eine Art Steuer zahlen, insgesamt 5,8 Milliarden Euro. Der Ausdruck Abgabe und seine Erweiterung Sonderabgabe sind hier ein Technizismus. Sie sind zwar technisch korrekt, geben aber nicht annähernd wieder, worum es geht, eben um eine zwangsweise Enteignung. B. ist gar ein Euphemismus, denkt man bei dem Wort doch vielleicht an eine Abgabe der Banken. Aber nicht Banken geben etwas ab, sondern die Bankkunden. Und sie geben das Geld auch nicht für ihre Bank ab, sondern damit der Staat sich Geld leihen kann.

Nicht nur der Versuch, das Ganze sprachlich zu verschleiern ist entlarvend. Sondern auch die Logik des Zwangs-Deals. Hier erläutert sie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: „Wenn Banken insolvent werden, dann können nicht die Steuerzahler das Risiko übernehmen, das müssen dann schon diejenigen, die in guten Zeiten mit Banken und mit Geldanlagen Geld verdienen.“ Das heißt, wer Gewinne gemacht hat, muss auch Verluste tragen und kann diese nicht der Gesellschaft aufbürden. Interessanterweise gilt das erstens offensichtlich nur für Zypern, nicht für andere Länder, wie beispielsweise Deutschland oder Spanien. Die Verluste der Banken anderer europäischer Länder wurden ganz selbstverständlich den Steuerzahlern aufgebürdet und nicht denen, die die Gewinne erwirtschaftet haben. Zweitens erwähnt Schäuble als Gewinner, die „in guten Zeiten mit Banken Geld verdienen“, nur die Bankkunden, nicht jedoch die, die wirklich Geld mit den Banken verdienen – die Bankbesitzer.

Interessanterweise war die B. ursprünglich tatsächlich als eine Steuer geplant, die die Banken entrichten sollten. Im Jahr 2010 zumindest wurde diskutiert, eine globale B. einzuführen, die auch unter dem vernebelnden Pseudonym Stabilitätsgebühr firmierte. Der Plan, sie in der gesamten EU einzuziehen, ist bislang nicht umgesetzt. Lediglich in Deutschland und Österreich zahlen Banken diese Steuer. Schätzen Sie doch mal kurz, wie viel die B. hierzulande einbringt? Richtig, ein Zehntel dessen, was die zyprischen Bankkunden nun zahlen sollen: im Jahr 2011 waren es 590 Millionen Euro.

Irgendwie werden die Bankbesitzer immer vergessen, wenn es darum geht, die Verluste ihres Handelns zu tragen. Achja, fast hätten auch wir etwas vergessen, die Begründung für diesen Wählerbetrug: Selbstverständlich sind Zyperns Banken → systemrelevant“.

Siehe auch: Rettungsschirm, Rekapitalisierung, Bad Bank und Schuldenbremse.

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14 Kommentare

  1. Ich denke, für Zypern werden ihre Banken schon “systemrelevant” sein.
    Die Frage ist doch, was man sonst tun soll. Wenn man gar nichts macht, werden die zyprischen Banken zahlungsunfähig, es folgen Insolvenzverfahren und die Bankkunden sehen noch weniger bis gar nichts von ihrem Geld wieder.

    Die “Besitzer” der Banken zahlen zu lassen ist auch schwierig, da es vermutlich nicht mit der Rechtsform der Banken vereinbar ist. Nehmen wir an, dass es sich bei den Banken um so etwas ähnliches wie der bei uns üblichen Aktiengesellschaft handelt. In diesem Falle haben die “Besitzer”, also die Anteilseigner bereits gehaftet, nämlich mit dem Geld, für dass sie ursprünglich mal am Anfang Anteile an der entsprechenden Bank gekauft haben und dass sie nun nicht mehr wiedersehen werden, da die Aktien wohl so gut wie nichts mehr Wert sind. Zumindest bei der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft ist es nun mal so, dass Aktienbesitzer beschränkt und nur mit dem Kapital haften, dass sie für den Erwerb der Aktie ausgegeben haben.

    Im Endeffekt sind bei drohender Zahlungsunfähigkeit immer die Gläubiger diejenigen, die den Schaden ausbaden müssen. Sei es, bei Baufirmen, Autohersteller oder nun eben Banken. Und auch die Bankkunden sind Gläubiger der Bank, denn sie haben der Bank ihr Geld anvertraut, damit die Banken damit etwas machen.

    Was bleibt, ist das gewonnene Wissen, dass man in Zukunft bei der Bankwahl nicht nur auf Zinsen und Preise achten sollte, sondern auch auf deren Risikobereitschaft und wie Wahrscheinlich es ist, dass diese Bank irgendwann mal in Zahlungsschierigkeiten geraten könnte.

    Und da Banken zu einem gewissen Grad nun mal “systemrelevant” sind, sollte sich die Gesellschaft gut überlegen, ob man nicht weitere Gesetze zur stärkeren Regulierung eben dieser braucht. Wenn ein Unternehmen pleite geht, schadet dies ein paar Gläubigern, wenn eine große Bank pleite geht, kann sie jedoch das ganze Wirtschaftssystem mir runterreißen. Daher braucht es neue Regeln, die verhindern, dass Banken solche risikoreichen Geschäfte eingehen. Sei es, indem man diese Geschäfte generell verbietet, oder einen neue Geschäftsform für Banken vorschreibt, bei der die Anteilseigner vollstänidig haften, oder man Gesetze erlässt, die die verantwortlichen Geschäftsführer zur Verantwortung zieht, wenn es zur drohenden Zahlungsunfähigkeit kommt.

    Egal was für Gesetze und Änderungen man aber in Zukunft erlassen wird, um zu verhindern, dass sich sowas wiederholt, in der jetztigen Situation hilft es leider wenig. Es ist nunmal so, dass sich die meisten Banken im gesetzlich erlaubten Rahmen verzockt haben.

  2. Sicher reizt dieses aktuelle Thema spontan zu inhaltlicher Diskussion (vgl. Tobias), doch die anregende sprachkritische Erörterung zur ‘Bankenabgabe`ist der eigentliche Gewinn des Beitrags!

  3. “…das müssen dann schon diejenigen, die in guten Zeiten mit Banken und mit Geldanlagen Geld verdienen.”
    Ähm, ja. Warum die bestrafen, die die Inflation ausgleichen wollen oder ihre spätere niedrige Rente zu kitten?

  4. Nochmal zum sprachkritischen Aspekt: Eine wirksame Antwort auf den Euphemismus von ‘Bankenabgabe’ bieten Gegenbegriffe wie ‘Zwangsabgabe’ (auf Bankkonten bzw. für Bankkunden), die gegenwärtig in vielen Medien verwendet werden.

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