Bezahlkarte

Wer vor Krieg oder Verfolgung nach Deutschland flüchtet und hier Asyl sucht, hat Anspruch darauf, vom deutschen Staat unterstützt zu werden. Diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie es offiziell heißt, wurden bislang in bar ausgezahlt oder überwiesen. Zumindest zum Teil. Ein großer Teil wurde auch bisher schon in Form sogenannter Sachleistungen zur Verfügung gestellt, also als Unterkunft, Essen, Kleidung. Aufgrund einer rechtspopulistischen und ausländerfeindlichen Neiddebatte fühlten sich jedoch erst einige Kommunen und schließlich die Bundesregierung berufen, diese Praxis zu beenden. Seitdem werden sogenannte B.-n ausgegeben. Die Verwendung der staatlichen Zuwendungen wurde damit stark eingeschränkt. Betroffene können das Geld nur noch in bestimmten Regionen und nur noch für von der Kommune vorgegebene Zwecke in zugelassenen Geschäften ausgeben. Somit ist die B. ein technischer Weg, um die Handlungs- und Bewegungsfreiheit von Geflüchteten in Deutschland einzuschränken. Der nur auf die technische Funktion bezogene Ausdruck, der nach einer Debit- oder Kreditkarte klingt, beschönigt diese Form der staatlichen Gängelung. Eigentlich ist es eine nur-an-manchen-Orten-und-Läden-gültige-Geldkarte für hilflose Menschen, denen damit einige der Freiheiten verwehrt werden, die sie hofften, durch ihre Flucht zu erlangen.

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