Dass Daten nicht gestohlen werden, wenn jemand sie lediglich kopiert, haben wir schon unter → Raubkopie dargelegt. Totzukriegen ist das irrige Bild leider nicht und taucht derzeit in anderen Zusammenhängen wieder auf: Wenn „Cyberkriminelle“ E-Mail-Konten „knacken“, also die Zugangsdaten an sich bringen, heißt das jetzt D. Auch wenn es um die NSA geht, ist gern von D. die Rede. Das klingt griffig, denn es handelt sich um Umgangssprache. Umgangssprache kann sich Ungenauigkeiten leisten, Medien und Politik sollten damit vorsichtiger sein. In Bezug auf Daten wäre es nicht schlecht, komplett auf die Diebstahlmetapher zu verzichten, wenn die Daten vorher wie nachher noch vorhanden sind. Und wenn es eigentlich um etwas anderes geht: um den Verlust von Privatsphäre. Denn die wird eindeutig kleiner, wenn der Kreis derer, die etwas über einen wissen, wächst.
Maha, Du hast Recht (finde ich jedenfalls), aber wie soll man es denn sonst nennen? Vielleicht “unerlaubte Kopie”?
Zur Frage, wer sich Ungenauigkeiten leisten darf, passt ganz wunderbar ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Januar 2014 (Az. VG 1 L 17.14, http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/01_l_0017_14___140131___beschluss_eilverfahren___anonymisiert.pdf?start):
Ergebnis: Staatsanwaltschaft darf in einer Pressemitteilung den umgangssprachlichen Begriff “Datenklau” verwenden.
Auszüge aus dem Beschluss:
“Die Pressestelle verwendet [den Begriff] in der strittigen Pressemitteilung, um schlagwortartig den Umstand zu bezeichnen, dass sie gegen den Antragsteller und einen weiteren Beteiligten wegen des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Strafvorschriften Anklage erhoben hat.”
“Die diesen Tatvorwürfen zugrunde liegenden Vorgänge zusammenfassend als „Datenklau“ zu
bezeichnen, ist weder falsch noch unwahr. Schließlich erschließt sich jedem verständigen Leser ohne Weiteres, dass es sich bei diesem umgangssprachlichen Begriff nicht um einen unmittelbar den Strafgesetzen entnommenen Terminus handeln kann, zumal gleich im ersten Satz des anschließenden Fließtextes eine Konkretisierung der erhobenen Tatvorwürfe unter Nennung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen erfolgt […].”
Also, ich halte “Datenklau” auch für einen stimmigen
Ausdruck. Der ist zwar etwas flapsig und vom Register her nicht überall angemessen, aber er beschreibt exakt das, worum es geht: Um die widerrechtliche Aneignung von Daten. Daß dabei Daten nicht verloren gehen, liegt in der Natur von Daten und versteht sich von selbst.
Der Begriff “Datenklau” ist in der Tat irreführend, aber meines Erachtens sagen selbst informationstechnisch gebildete Menschen bei einem Hack, dass dort Daten “rausgetragen” wurden.
Wenn ein emailkonto gehackt und die Zugangsdaten geändert werden, sind die dort vorhandenen Daten dem Eigentümer nicht mehr zugänglich, sie wurden also gestohlen oder?
Richtiger wäre vielleicht “Datenverfügungsgewaltdiebstahl”. Denn was wirklich gestohlen wird, ist die Verfügungsgewalt des Eigentümers über die Daten.