Eigentum, geistiges

Der Ausdruck kommt so plausibel daher, dabei ist er eine Propagandavokabel, die lediglich Assoziationen wecken soll. Denn die Idee des E.-s funktioniert bei Ideen nicht, ja sie ist sogar kontraproduktiv. E. heißen Dinge, die ihren Wert daraus beziehen, dass jemand die alleinige Herrschaft über sie ausübt. Ungenutztes Gold mag einen Wert darstellen, wenn es im Tresor liegt, weil es in diesem Moment kein anderer haben kann. Ungenutzte Ideen hingegen sind für den, der sie hat, nutzlos. Ein anderer kann sie genauso haben, beziehungsweise auf den gleichen Gedanken kommen, egal wie gut die Idee eingeschlossen ist. Wie Hoffmann von Fallersleben schon dichtete: „Die Gedanken sind frei.“ Das ist der große Nachteil von Dingen, die sich nicht anfassen lassen. Zumindest aus Sicht derer, die trotzdem gern allein über sie herrschen und Profit aus ihnen schlagen wollen. Dabei ist diese „Gedankenfreiheit“ eigentlich ein Vorteil. Denn wer eine Idee mit anderen teilt, der vervielfältigt sie zum Nutzen aller und damit auch zum eigenen. Je freier ihre Nutzung geregelt ist, desto mehr Menschen können davon profitieren. Genau darin liegt der eigentliche Gewinn solcher nichtmateriellen Güter. Wer jedoch versucht, Ideen wie E. einzusperren, beziehungsweise ihre Verbreitung zu verhindern, der enthält damit der Gesellschaft etwas vor. Und er läuft im Zweifel Gefahr, viele Menschen zu Verbrechern zu erklären und eine Zensur zu installieren. Viele also zahlen einen hohen Preis, damit einer profitiert. Genau das will der Begriff verschleiern rechtfertigen.

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92 Kommentare

  1. @T. S.
    Der juristische Begriff für das sog. “geistige Eigentum” ist “Monopolrechte auf Immaterialgüter”. “Geistiges Eigentum” ist kein Eigentum. Belege:

    (1) Eigentum ist unbefristet. Urheber-/Patentrechte sind immer befristet.

    (2) Eigentum ist handelbar. Urheberrechte können nicht verkauft, sondern nur vererbt werden.

  2. Was ist mit der Kombination bedingungsloses Grundeinkommen BGE (Existenz gesichert) und Flattr als urdemokratische Internet-Bezahlmethode (Finanzierung).

    Ist doch für Künstler gar nicht schlecht oder?

  3. Auch Richard M. Stallman (Gründer des GNU-Projekts) hat diesen Begriff ebenfalls vor langem (und ausführlicher) sehr schön auseinandergenommen:

  4. “der 08/15-Downloader”
    Ach der 08/15-Downloader der hunderte Euro für ungerechtfertigte Abmahnungen, sowie Leermedien- und sonstige Abgaben zahlt ohne eine nennenswerte Gegenleistung zu erhalten?

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