Eigentum, geistiges

Der Ausdruck kommt so plausibel daher, dabei ist er eine Propagandavokabel, die lediglich Assoziationen wecken soll. Denn die Idee des E.-s funktioniert bei Ideen nicht, ja sie ist sogar kontraproduktiv. E. heißen Dinge, die ihren Wert daraus beziehen, dass jemand die alleinige Herrschaft über sie ausübt. Ungenutztes Gold mag einen Wert darstellen, wenn es im Tresor liegt, weil es in diesem Moment kein anderer haben kann. Ungenutzte Ideen hingegen sind für den, der sie hat, nutzlos. Ein anderer kann sie genauso haben, beziehungsweise auf den gleichen Gedanken kommen, egal wie gut die Idee eingeschlossen ist. Wie Hoffmann von Fallersleben schon dichtete: „Die Gedanken sind frei.“ Das ist der große Nachteil von Dingen, die sich nicht anfassen lassen. Zumindest aus Sicht derer, die trotzdem gern allein über sie herrschen und Profit aus ihnen schlagen wollen. Dabei ist diese „Gedankenfreiheit“ eigentlich ein Vorteil. Denn wer eine Idee mit anderen teilt, der vervielfältigt sie zum Nutzen aller und damit auch zum eigenen. Je freier ihre Nutzung geregelt ist, desto mehr Menschen können davon profitieren. Genau darin liegt der eigentliche Gewinn solcher nichtmateriellen Güter. Wer jedoch versucht, Ideen wie E. einzusperren, beziehungsweise ihre Verbreitung zu verhindern, der enthält damit der Gesellschaft etwas vor. Und er läuft im Zweifel Gefahr, viele Menschen zu Verbrechern zu erklären und eine Zensur zu installieren. Viele also zahlen einen hohen Preis, damit einer profitiert. Genau das will der Begriff verschleiern rechtfertigen.

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92 Kommentare

  1. @sven sagt: 12. März 2012 um 01:36

    Noch ein paar h und a mehr hätten ihre Argumente-Kette noch viel schlüssiger und überzeugender machen können!

  2. Leistungsschutzrecht
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    Merkel sagt Verlegern Leistungsschutzrecht zu

    http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:zeitungskongress-merkel-sagt-verlegern-leistungsschutzrecht-zu/60106152.html

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    Bundesregierung erspart Verlegern Innovation

    Um Probleme zu lösen, die sich Verlage selbst schufen, will die Koalition Informationsfreiheit beschränken. Kai Biermann kommentiert die Folgen des Leistungsschutzrechts

    http://www.zeit.de/digital/internet/2012-03/leistungsschutzrecht-koalition

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    Jan Mönikes: Ein Leistungsschutzrecht widerspricht der Idee von Informationsfreiheit

    http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/jan-moenikes-ein-leistungsschutzrecht-widerspricht-der-idee-von-informationsfreiheit

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    (09/2011):
    Urheberrecht Leistungsschutz von Musikern auf 70 Jahre verlängert

    Bisher erlosch das Urheberrecht eines Musikers 50 Jahre nach Erscheinen des Tonträgers. EU-Botschafter haben sich nun auf eine Erweiterung der Schutzdauer geeinigt.

    http://www.zeit.de/kultur/2011-09/urheberrecht-70-jahre

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  3. Was haltet ihr eigentlich von Bounty-Modellen ‘https://de.wikipedia.org/wiki/Bounty_(Begriffsklärung)’ und Schwarmfinanzierung ‘https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarmfinanzierung’.
    Dabei wird das Erschaffen von Werken bezahlt und nicht das Kopieren. Erscheint mir irgendwie logischer.

  4. G.E. ist keine Propagandavokabel sondern ein juristischer Begriff. Er ermöglichte mit Beginn des 18. JHDs. Autoren auch berufliche Aussichten, insofern ihre Werke nun auch als ihr geistiges Eigentum identifiziert werden konnten. Für die Kunst, die eben jene geistigen Erfordernisse produzieren, ist es notwendig, dem Eigentümer/Produzenten dieser geistigen Produkte den Aufwand anzuerkennen. Oder möchte jemand von euch, dass auch materielle Produkte auf keinen Eigentümer zurück gehen? “Ach, DU hast dieses Bild gemalt? Sorry, ich habe allen erzählt, ich war es und nun verdiene ich in meiner neuen Galarie nen Haufen Kohle damit…”

    Dann darauf zu schließen, dass geistiges Eigentum zu einer Ungleichverteilung oder Zurückhaltung von Informationen führt ist ebenso falsch wie unschlüssig. Wenn ich über selbst produziertes Wissen/Ideen verfüge, ist es mein gutes Recht (auch im moralischen Sinne) darüber zu entscheiden, wem ich es mitteilen möchte oder nicht. Alles andere wäre Zwang. Wo wir beim Thema wäre….wer betreibt hier wohl Propaganda ( unter dem Deckmantel liberaler Ideologie)…

  5. Witziger Weise steht ja im Grundgesetz Art 14 (2):

    “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”

    Das war ursprünglich wohl für materielles Eigentum gedacht. Aber gerade für — ich will es nicht nennen — also gerade für IDEEN klingt das doch um so plausibler.

    Schönen Gruß
    Cornelius

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