Beim JMStV offenbart sich schon im Titel, dass es sich um Murks handelt. Ginge es ihm – wie er vorgibt –, um den Jugendschutz in Massenmedien, müsste das Ding Jugendschutz-Medienstaatsvertrag heißen. Wobei wir mal großzügig außer Acht lassen, dass das Internet, das er eigentlich regeln soll, kein Massenmedium im Sinne von Rundfunk und Fernsehen ist. Es sei denn, jemand ist so wirr und definiert schlaue Telefone als neuartige Empfangsgeräte und Twitter als Rundfunkangebot. Doch bleiben wir beim Titel. Jugendmedienschutz meint dann wohl eher den Schutz von Jugendmedien, also den Schutz beispielsweise der Bravo vor wem auch immer. Oder aber den Schutz der Medien vor der Jugend. Den es nicht braucht, da die Jugend sich nicht für die klassischen Medien interessiert. Es bleibt unklar. Dass es diesem verqueren Dings mit Gesetzeskraft aber auf keinen Fall um Jugendschutz in Medien geht, zeigt dann auch die weitere Lektüre des Entwurfs. Der glücklicherweise gerade gescheitert ist.
Grundsätzlich gut bemerkt. Allerdings vernachlässigt der
Artikel, dass Jugendmedienschutz ein pädagogischer Fachbegriff ist,
der älter ist als der JMStV und sich mit Wörtern wie
Jugendarbeitsschutz in eine Reihe stellt. So murksig der Vertrag
(und der Jugendmedienschutz im Netz allgemein) ist/war, so wenig
ist der Begriff durch den JMStV geprägt. Jugend-Arbeitsschutz macht
den Hintergrund der Kreation deutlich, die Deutungsvariante
Jugend-Medienschutz fehlt im hier Text. Das der Begriff nicht
unbedingt glücklich gewählt ist, bestreite ich ja nicht. Aber das
ist ein häufiges Phänomen von Fachbegriffen. :-)