Rettungsmehrzweckstock

Der Tonfa ist eine alte asiatische Waffe. Mit Betonung auf Waffe. Mit dem Ding lassen sich problemlos schwere Verletzungen zufügen. Deswegen ist es Bundeswehrsoldaten und Polizisten auch nur dann erlaubt, ihn zu benutzen, wenn sie daran ausgebildet wurden, und wenn sie den Umgang damit regelmäßig trainieren. Alle anderen dürfen Tonfas nicht mit sich herumtragen, die Stöcke gelten laut Waffengesetz eben als Waffe und es ist verboten, damit durch die Gegend zu laufen. Angesichts dessen ist die Bezeichnung R. der Bundeswehr eine vergleichsweise positive Umschreibung seiner Möglichkeiten: sachlich richtig, aber völlig irreführend. Retten kann man damit zwar irgendwie und irgendwen, gedacht aber ist der R. vor allem zum Zuschlagen. Der Begriff Mehrzweckeinsatzstock der Polizei ist zwar etwas besser, aber Lügen kann man auch durch Weglassen, und der Begriff vermeidet seltsamerweise die wichtigste Funktion des Gerätes. Das schließlich vor allem ein Schlagstock ist. Vgl. auch → Schutzwaffe.

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8 Kommentare

  1. Im Einsatzbericht liest sich das dann so: “Nachdem die Demonstranten ihre Schutzwaffen zum Einsatz gebracht hatten, verwendeten wir Rettungsmehrzweckstöcke und machten die Schutzwaffen damit untauglich.”

  2. Schlagstock. Stock zum Schlagen… Die Damen und Herren, die unseren Polizeistaat lenken, haben anscheinend noch zu viel Freizeit, während sie uns zunehmend überwachen und drangsalieren. Unser Buckeln beschäftigt sie wohl nicht genug, dass sie sich auch noch blöde Ersatzbegriffe ausdenken… Unsere Polizei hat eben Stöcke, damit sie schlagen können… Haben sie ja auch jüngst wieder. In Frankfurt. Immer schön druff… Damit wir auch ja nicht vergessen, dass wir in einer ‘Demokratie’ leben, also wo das Volk der Souverän ist, wennschon es seltsam masochistisch veranlagt zu sein scheint, wenn es sich von seinen Bediensteten ständig zusammenschlagen lassen muss. Dass den Regierungs-Politikern diese Unvereinbarkeiten nicht auffallen, macht mir indes eines ganz unerschütterlich klar: Sie wollen es gar nicht anders… Erschreckend, nicht wahr… ;-)

  3. Und wer hat diesen verharmlosenden Begriff des “Rettungsmehrzweckstockes” bzw. “Mehrzweckeinsatzstockes” abgesondert?

  4. Danke für den Link zum Gesetztestext, der UNGLAUBLICH interessant ist:

    Zitat: “(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.”

    Brauchtumspflege??? Also wenn ich ein Afrikaner bin, dann darf ich eine Waffe mit mir rumtragen, weil es bei uns in Afrika so Brauch ist?

  5. Ein besonderes Highlight ist die Diskussion ob Füssigkeiten zur Augen”pflege” nach eienm behördlichen Pfefferspray-Einsatzes als passive Bewaffnung gilt und entsprechend geahndet werden kann und soll.Speziell wenn vor einer Demo die Flüssigkeiten bei den Teilnehmern sichergestellt wurden. Weil wenn man sich auf den Einsatz von Pfefferspray vorbereitet,ist Gewalt bereitschaft nicht auszuschliessen so die amtliche Herleitung…

  6. Hallo, ich finde den Beitrag dieser Seite zur poitischen Meinungsbildung beachtenswert. Der Link “gelten laut Waffengesetz” scheint tot zu sein.

    Gruß

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