Distanz-Elektroimpulsgerät

Elektroschockpistole, Verzeihung, Distanz-Elektroimpulsgerät der Polizei Berlin

Technisch klingende Umschreibung für Waffen, die aufgrund ihrer markerschütternden Wirkung umgangssprachlich als Airtaser, Elektroschocker oder zutreffenderweise als Elektroschockpistole bezeichnet werden. Rechtlich sind es Waffen, wie auch die Berliner Polizei schreibt, da sie zwei Elektroden bis zu zehn Meter weit schießen. Normalen Menschen ist es verboten, solche Elektroschockpistolen zu besitzen, da sie so gefährlich sind. Polizisten dürfen sie tragen. Aber die Behörde bevorzugt offensichtlich verschleiernde Ausdrücke, wenn es um ihren Einsatz geht. Sie sollen ein „ergänzendes Distanzeinsatzmittel“ sein, das in seiner Wirkung „zwischen dem Reizstoffsprühgerät und der Schusswaffe“ liegt – somit harmloser ist als die herkömmlichen Pistolen. Etwas weniger lebensgefährlich als Geschosse im Kaliber neun Millimeter mögen sie ja sein, ungefährlich sind sie nicht.

Wie würde angesichts dessen wohl ein Dialog vor Gericht aussehen, falls der Einsatz dieser Waffen zu Problemen führt?
Richter: Was haben Sie mit dem Mann gemacht?
Polizist: Ich habe ihn nur ein wenig, äh, elektroimpulst…
Richter: Also haben Sie ihn geblitzdingst, oder was?

Die Betonung auf Gerät und Elektroimpuls ist technisch nicht falsch, angesichts der Wirkung aber geradezu irreführend. Dieser Technizismus lenkt davon ab, dass Elektroschockpistolen von Organisationen wie Amnesty International als lebensgefährlich und als Folterinstrument kritisiert werden.

Mit Dank an Frank K. für den Fund.

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3 Kommentare

  1. Sorry, aber der Beitrag liest sich ein bisschen sehr erzlinks. Soll die Polizei hier auch jeden Messerträger erschießen, wie in Amerika? Nennt doch mal eine Alternative, um auf 10 Meter Entfernung zu demobilisieren.

  2. Lieber Tetraden,
    unser Blog beschäftigt sich mit Sprache und ihren Möglichkeiten, Zusammenhänge hübscher und harmloser darzustellen, als sie sind. Das hat nicht so viel mit links oder rechts zu tun. Schon gar nicht mir “erzlinks” oder “diamantrechts”. Der von Ihnen kritisierte Text wertet den Einsatz dieser Waffen nicht. Nirgendwo steht, dass die Polizei sie nicht benutzen darf oder nicht benutzen soll. Es geht nur darum, wie sie diese Waffen nennt. Sie sagt eben nicht Waffen dazu, obwohl es Waffen sind. Das kritisieren wir und nur das. Nebenbei: “demobilisieren” ist auch ein sehr hübsch verschleierndes Wort.
    Herzliche Grüße

  3. Die Einstufung des “Taser” als Waffe oder eben als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ist in jedem Bundesland anders (UZwG der Länder). Die Berliner Lösung muß nicht unbedingt die beste Lösung sein.

    Selbst das Waffenrecht hat sich jahrelang kaum für “Taser” interessiert. Verboten ist der Umgang (=alles) erst seit der WaffG-Reform von 2008. Davor war der Besitz erlaubt, lediglich das Führen war nur mit einem Waffenschein möglich.

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

    (Einfach mal nach “Distanz” suchen, sind nur ein paar Treffer)

    Zum Verbot: WaffG Anlage 2 1.3.6
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

    Das “Distanz-Elektroimpulsgerät” ist also schonmal keine Wortneuschöpfung, sondern wahrscheinlich noch wesentlich älter. Ich bin aber auch kein Sprachwissenschaftler. Wer da suchen mag, wird wahrscheinlich in den online verfügbaren Cilip-Ausgaben fündig.

    Nun muß man “Der Gerät” aber irgendwie benennen: “Taser”
    Ist halt ein Markenname und von daher für das Behördensprech schonmal ungeeignet. Da es ja auch “Taser” gibt, die nicht von der Firma “Taser” stammen.

    “Elektroschocker”
    Ist schon belegt, durch Geräte wie dieses hier:
    http://www.security-discount.com/products/de/Elektroschocker/PTB-Elektroschocker-200000-Volt-inkl-Batterie-und-Pfefferspray.html?XTCsid=pf5nb0b65rs7jo3svf23c8q8a4
    (keine Werbung!) und täuscht auch darüber hinweg, dass man damit jemanden in neun Metern Entfernung erwischen kann.

    “Elektroschockpistole”
    Das Wort “Pistole” triggert nunmal bestimmte Vorstellungen. Könnten wir uns drauf einigen, dass das hier:

    http://lesslethalalternatives.com/wp-content/uploads/2016/09/air-taser.jpg

    keine Pistole, aber dennoch ein Distanz-Elektroimpulsgerät ist?!

    Sprache ist nunmal begrenzt und man braucht einen Begriff, unter dem man alle möglichen Erscheinungsformen zusammenfassen kann.

    Schwierige Sache so eine Wortfindung…

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