Schuldenbremse

Umgangssprachlich für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem seit 2009 eine Begrenzung der jährlichen Nettoneuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verankert ist. Faktisch werden damit nicht die Schulden selbst gebremst, sondern lediglich das Machen neuer, daher eher eine Neuverschuldungsbremse. Bemerkenswert ist jedoch vor allem ihre Existenz, stand doch bislang im Grundgesetz Artikel 115 recht eindeutig: “Die Neuverschuldung darf die Ausgaben für Investitionen in der Regel nicht übersteigen.” Mithin eine Begrenzung, die jedoch Ausnahmen zuließ, die nur zu gern von der Politik genutzt wurden. Seit 1962 wurden im Bundeshaushalt nur in einem einzigen Jahr keine neuen Schulden verbucht. Das Einführen einer neuen und explizit so genannten S. ist damit die Bankrotterklärung der Politik, die sich im Geldausgeben gesetzlich zügeln muss, weil sie es im Alltag aus sich selbst heraus nicht vermag.

Beteilige dich an der Unterhaltung

4 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert