Sondervermögen

Der Staat muss Buch führen über das Geld, das er von seinen Bürgern einnimmt und das er ausgibt. So fordert es das Grundgesetz. Diese Buchführung muss alle Einnahmen und alle Ausgaben enthalten, sie muss also vollständig sein. Sie muss außerdem einheitlich sein, es darf keine zwei, drei oder mehr Haushalte geben, immer nur einen. Denn nur so ist es möglich, zu kontrollieren, was der Staat mit dem Geld seiner Bürger und Bürgerinnen tut. Sogenannte Schattenhaushalte sind verboten. Aber. Diese Regeln des Grundgesetzes enthalten wie so oft eine Lücke. Unter bestimmten Bedingungen darf der Staat sich dann doch noch eine Sonderkasse einrichten, die nicht im Haushalt auftaucht: Wenn es per Gesetz beschlossen wurde, wenn dieser Schattenhaushalt nur dazu da ist, eine einzelne und begrenzte Aufgabe zu erfüllen, und wenn das alles rechtlich sauber begründet wurde. Trotzdem klingt der Schattenhaushalt natürlich irgendwie negativ und nach dunklen Ecken oder gar schwarzen Kassen. Das macht keinen guten Eindruck. Daher wird offiziell lieber von Nebenhaushalt gesprochen, beziehungsweise am liebsten von S. Dabei ist das gar kein Vermögen, also kein angespartes Guthaben, das hier ausgegeben wird. Denn da das Geld eben nicht aus dem Haushalt stammt, werden S. durch Kredite finanziert, also durch Schulden. Damit sind es eigentlich Sonderschulden, abseits von denen, die der Staat sowieso schon hat. Ein Euphemismus also. Immerhin unterliegen solche Sonderschulden inzwischen wenigstens der → Schuldenbremse. Diese S. sind beliebt, es gibt sie immer wieder und sie werden sprachlich auch gern noch weiter verbrämt. Beispielsweise als → Rettungsschirm.

Vielen Dank an Justin S. für die Idee.

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