Leistungsschutzrecht

Jeder Urheber hat das Recht, seine Leistung zu schützen. Das ist das sogenannte Urheberrecht. Es entstand in Folge der französischen Revolution und soll verhindern, dass Verleger in ihrer Profitgier die Schöpfer geistiger Werke ausbeuten. Der Begriff L., den sich Verleger vor einiger Zeit für ein neues Recht ausgedacht haben, das sie gern installieren würden, kann daher nur genial genannt werden: klingt er doch wie eine mindestens ebenso berechtigte Forderung. Geschützt aber wird mit dem L. nicht etwa die Leistung der Urheber, geschützt werden sollen diejenigen, die mit eben dieser Urheberleistung Geschäfte machen. Siehe auch Kreativwirtschaft. Das L. ist somit der Versuch von Leistungsträgern Vermittlern, auch Makler genannt, ihre vergleichsweise geringe Mühe zu vergolden und der einst beschnittenen Profitgier wieder mehr Raum zu geben. Das solche Vermittler weniger leisten als die Urheber, war schon den Kaufleuten der Hanse klar und sie drückten es in ihrer Sprache aus. Deren niederdeutsches makeln ist eine Verkleinerungsform (Diminutiv) des Verbs maken (‚machen‘). Weniger ist mehr, kann man dazu nur sagen und vor so viel Unverfrorenheit entgeistert das schöpfende Haupt schütteln.

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7 Kommentare

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  2. 1. Das Urheberrecht ist nicht ein Recht des Urhebers, seine Leistung zu schützen, sondern es umfasst immanent Schutzrechte zugunsten des Urhebers. Das Werk ist automatisch geschützt.

    2. Den Begriff “Leistungsschutzrecht” haben sich Verleger in neuster Zeit mitnichten ausgedacht. Es ist ein regulärer Begriff im urheberrechtlichen Bereich, der Begriff ist Jahrzehnte alt und es existieren bereits einige Leistungsschutzrechte wie zum Beispiel dasjenige für “Lichtbilder” (Fotos).

  3. Kiwistrauch hat Recht. Ich zum Beispiel kenne den Begriff “Leistungsschutzrecht” aus allen Verträgen zwischen Musikern (und Urhebern) und Plattenfirmen (und Musikverlagen), die ich seit Anfang der siebziger Jahre gelesen (oder gar abgeschlossen) habe.

  4. der Beitrag sollte dringend überarbeitet werden. Ich bin Musiker und auch Mitglied der GVL, die sich um Leistungsschutzrechte kümmert.
    Von der GEMA bekommt der Urheber Geld (sofern er Mitglied ist), von der GVL der ausübende Musiker/Sänger, der ja nicht zwingend auch Urheber, sprich Komponist sein muß.
    Siehe auch http://www.gvl.de, http://www.gema.de

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