Das G. ist eine Rechtsform der Antike. Damals gab es Vereinbarungen, Gästen Schutz zu garantieren, die in Rom zwischen Familien, in Griechenland zum Teil zwischen (Stadt-) Staaten geschlossen wurden. Ethik und Religion banden den Gastgeber, aber nicht das Gesetz. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dann zum ersten Mal in der Geschichte eine weltweite, völkerrechtlich gültige Konvention geschaffen, um Flüchtenden eine Zuflucht zu bieten. Das Asylrecht soll es Verfolgten ermöglichen, in einem anderen Staat eben Schutz vor Verfolgung zu finden. Es gilt in allen Staaten, die sich der Genfer Flüchtlingskonvention angeschlossen haben. Das sind immerhin 147. Es gilt für alle Schutzsuchenden – ohne Obergrenze. Ausgenommen vom Asylrecht sind lediglich Kriegsverbrecher (denen ist der Prozess zu machen). Ansonsten kann es nicht verwirkt werden. Selbst dann nicht, wenn eine geflüchtete Person eine Straftat begeht. Ja, sie kann nach Paragraf 33 Absatz 2, ausgewiesen werden, wenn sie für eine Straftat verurteilt wurde und/oder erwiesenermaßen eine Gefahr für die Sicherheit darstellt. Aber sie darf nicht dorthin zurückgeschickt werden, wo Verfolgung oder Tod auf sie warten. Denn keine Straftat darf menschenunwürdig bestraft werden. Wer das Asylrecht als G. bezeichnet und damit suggeriert, dass es eine freiwillig erteilte Gnade ist, entwertet ein im Grundgesetz verankertes Menschenrecht und verharmlost das Leid der Verfolgten.
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