Gasumlage

Euphemistischer Begriff für eine geplante Subvention, daher eine staatliche Hilfe, die die Verbraucher und Verbraucherinnen aufbringen müssen und die von den Empfangenden keine Gegenleistung erfordert. Die G. war eine von der Bundesregierung geplante Abgabe, um die es im Sommer 2022 sehr viel Streit gab, die jedoch nie umgesetzt wurde. Bei der G. sollten alle gasnutzenden Menschen im Land pro verbrauchte Kilowattstunde 2,4 Cent zusätzlich zahlen. Das dadurch einzunehmende Geld, die empfangenden Unternehmen wünschten sich 34 Milliarden Euro, sollten Gasimporteure erhalten, also jene Firmen, die Gas kaufen und nach Deutschland liefern. Denn die durch Krieg und Spekulation gestiegenen Gaspreise führten dazu, dass diese Unternehmen das Gas zu sehr viel höheren Preisen einkauften als zuvor. Da gleichzeitig der Verbrauch hierzulande abnahm, hatten diese Firmen höhere Ausgaben, die ihnen nach dem Willen der Regierung ersetzt werden sollten, um ihre Insolvenz zu verhindern. Umlage ist insofern korrekt, weil es dabei um eine Umverteilung von Geld von unten nach oben ging. Gleichzeitig wäre damit das unternehmerische Risiko der Firmen auf die gesamte Gesellschaft umgelegt worden – nicht jedoch ihre zuvor und danach erzielten Gewinne, was viele Menschen zu Recht als unfair empfanden. Die G. war so umstritten, dass sich die Bundesregierung letztlich entschied, sie nicht einzufordern. Stattdessen wurde das am stärksten von Insolvenz bedroht Unternehmen verstaatlicht.

Siehe auch →Kohlepfennig, in dem das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen die Verfassung sah.

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