Content

Der C. ist ein Wichtigtuerwort. Verlags- und Werbemenschen fuchteln damit herum, wenn sie die Dinge meinen, die in Konzerten gespielt, im Fernsehen gezeigt, in Zeitungen gedruckt oder im Internet veröffentlicht werden. Texte klingen aber auch langweilig, nicht so cool wie C. Englisch schließlich ist hierzulande längst Zweitsprache. Das führt gelegentlich zu skurrilen Erfindungen wie dem Rückenladen, aka Back-Shop und dem WC-Center, also der Pinkelzentrale, so etwas wird aber als schick empfunden. So erfolgreich waren die Werbemenschen, dass der C. sich bald eine ganze Branche eroberte. Doch geht es nicht nur um Wichtigtuerei. In dem Bemühen, sich durch den Anschein harter Arbeit aufzuwerten, beschreiben sich Sender und Verlage gern als C.-industrie, siehe auch FinanzindustrieDas hat den Vorteil, dass niemand mehr an die Autoren denkt, die sich all die Texte, Bilder und Töne ausgedacht haben und denen ihre Verwertungsrechte abgepresst wurden. Der C. ist weit von ihnen entfernt und lässt sich damit viel unbeschwerter vermarkten. Wie Sascha Lobo twitterte: „Inhalte nennt man in Deutschland immer dann ,Content‘, wenn jemand damit Geld verdienen will.“ Womit das unscheinbare englische Wort für ,Inhalt‘ langsam zum Euphemismus wird. Denn diese „Industrie“ produziert keine Musik, keine Bilder und keine Texte. Sie verwertet sie lediglich, beziehungsweise die damit verbundenen Rechte der Urheber. Kritiker werfen den Firmen deswegen vor, das Wort C. beschreibe ihren Umgang mit der Arbeit vieler kreativer Menschen nur allzu gut und bezeichnen sie daher als C.-mafia. Natürlich ist die „Mafia“ in diesem Zusammenhang genauso unsinnig wie die „Industrie“. Es zeigt jedoch: Aus dem einstigen Deppenbegriff ist eine Kampfvokabel geworden. Das war nur möglich, weil der Ausdruck, der ja für Inhalt steht, ironischerweise so inhaltsarm ist, dass er überallhin passt.

Eigentum, geistiges

Der Ausdruck kommt so plausibel daher, dabei ist er eine Propagandavokabel, die lediglich Assoziationen wecken soll. Denn die Idee des E.-s funktioniert bei Ideen nicht, ja sie ist sogar kontraproduktiv. E. heißen Dinge, die ihren Wert daraus beziehen, dass jemand die alleinige Herrschaft über sie ausübt. Ungenutztes Gold mag einen Wert darstellen, wenn es im Tresor liegt, weil es in diesem Moment kein anderer haben kann. Ungenutzte Ideen hingegen sind für den, der sie hat, nutzlos. Ein anderer kann sie genauso haben, beziehungsweise auf den gleichen Gedanken kommen, egal wie gut die Idee eingeschlossen ist. Wie Hoffmann von Fallersleben schon dichtete: „Die Gedanken sind frei.“ Das ist der große Nachteil von Dingen, die sich nicht anfassen lassen. Zumindest aus Sicht derer, die trotzdem gern allein über sie herrschen und Profit aus ihnen schlagen wollen. Dabei ist diese „Gedankenfreiheit“ eigentlich ein Vorteil. Denn wer eine Idee mit anderen teilt, der vervielfältigt sie zum Nutzen aller und damit auch zum eigenen. Je freier ihre Nutzung geregelt ist, desto mehr Menschen können davon profitieren. Genau darin liegt der eigentliche Gewinn solcher nichtmateriellen Güter. Wer jedoch versucht, Ideen wie E. einzusperren, beziehungsweise ihre Verbreitung zu verhindern, der enthält damit der Gesellschaft etwas vor. Und er läuft im Zweifel Gefahr, viele Menschen zu Verbrechern zu erklären und eine Zensur zu installieren. Viele also zahlen einen hohen Preis, damit einer profitiert. Genau das will der Begriff verschleiern rechtfertigen.

Verbunddatei (Rechtsextremismus)

Die V. ist Neusprech, das Wort gab es bis vor kurzem nicht. Allerdings entspricht es nicht den üblichen Nebel- und Schleierkategorien. Datei ist ein Kofferwort aus ,Daten‘ und ,Kartei‘, um eine Sammlung zusammengehörender digitaler Daten zu beschreiben. Verbund immerhin gibt einen zarten Hinweis auf die Struktur der Angelegenheit und deutet an, dass hier etwas verknüpft wird. Eine Datei also, die aus verschiedenen Daten besteht? Eigentlich gibt es ein eingeführtes Wort dafür, es lautet Datenbank. Doch das war möglicherweise zu eindeutig, obwohl es ganz gut passen würde. Denn soviel sich aus den Äußerungen der beteiligten Politiker und aus dem Gesetzentwurf rekonstruieren lässt, entsteht eine V., indem in Datenbeständen diverser staatlicher Stellen nicht näher bezeichnete Informationen gesucht werden, die auf rechtsextreme Gefährder hindeuten. Diese Informationen werden samt den Namen der Betreffenden und ihrer „Kontaktpersonen“ in einer „gemeinsamen standardisierten zentralen Datei“ gespeichert, wie das Innenministerium sie nennt, also in einer neuen Datenbank. Die V. ist somit eine Sammlung einer unbekannten Menge an Informationen über eine unbekannte Anzahl an Menschen. Um nun von einer Beschreibung wie, sagen wir, „behördenübergreifende Datenbank mit fragwürdiger datenschutzrechtlicher Legitimation zur Speicherung persönlicher Informationen zur Identifizierung rechtsradikal motivierter Straftaten“ auf einen Begriff wie V. zu kommen, muss man schon ordentlich steif sein.

Aber der Wunsch nach Verschleierung war wohl nicht Ursache der seltsamen Namensgebung. Eher der Versuch, das Ding irgendwie knackig zu benennen. Amerikanische Behörden behelfen sich in solchen Fällen mit mehr oder weniger witzigen Abkürzungen, meist aus den Anfangsbuchstaben der die Sache beschreibenden Worte. Wir erfinden hierzulande lieber neue Komposita. Es scheint eine gewisse Lust daran zu existieren, mit Worten um sich zu werfen, die der Allgemeinheit nicht vertraut sind. Die sind dann eben mal mehr und mal weniger gut gelungen. In diesem Fall Letzteres. Denn V. ist einfach nur Stümperdeutsch. Es erklärt nichts. Die Idee dahinter kann man natürlich trotzdem gut finden. Man kann sich aber auch fragen, ob da nicht eine Verdächtigendatenbank entsteht, die nach geheimen Kriterien sortiert ist und für einen unklaren Zweck gebaut wurde. Vgl. Antiterrordatei.

Herzlichen Dank an Jens G. für die fachliche Beratung.

Intensivtäter

Im American Football gibt es eine sogenannte Two-Minute-Warning: Der Schiedsrichter weist zwei Minuten vor dem Abpfiff darauf hin, dass das Ende des Spiels gleich erreicht ist. In politischen Reden gibt es eine solche Warnung leider nicht, dabei wäre sie bei dem I. durchaus angebracht. Denn die Wortkonstruktionen mit ,Täter‘ haben damit nahezu das Ende ihrer möglichen Steigerungen erreicht. Aus dem stinknormalen Täter wurde dabei zunächst ein Rückfalltäter. Der Ausdruck lässt noch offen, wie oft der Betreffende rückfällig geworden ist, ein Rückfalltäter ist er wohl ab dem ersten Rückfall. Die nächste Stufe, der Wiederholungstäter, geht da schon weiter und weist auf eine gewisse Regelmäßigkeit hin. Doch scheint auch dieser Begriff noch nicht genug Bedrohungspotenzial zu besitzen, daher haben sich Polizisten und Politiker den I. ausgedacht. Der ist demnach also ein Krimineller, der etwas nicht nur regelmäßig, sondern auch noch sehr häufig wiederholt. Oder sehr gründlich? Oder besonders eindringlich? Auch das kann intensiv schließlich heißen. Wir wissen es nicht, denn das Erstglied intensiv steigert hier quantitativ und qualitativ. Was wir wissen ist, dass sich der Täter auf diese Art nur noch ein Mal steigern lässt, zum Intensivsttäter. Danach ist Schluss und diejenigen, die dramatische Ausdrücke für Kriminalität suchen, müssen sich nach einer neuen Hyperbel umsehen.

Funkzellenabfrage

Technisch korrekter Begriff, trifft jedoch nicht annähernd den Kern der Sache. Sprachlich ist es eine Metonymie, eine Bedeutungsverschiebung. Schließlich geht es nicht vorrangig um die Abfrage, sondern vor allem um die Auswertung der Daten. Angesichts des tiefen Eingriffs in die Privatsphäre, den diese sogenannte verdeckte, also heimliche Fahndungsmethode der Polizei bedeutet, ist die Beschreibung sogar grob irreführend, somit ein Technizismus. Bei der F. werden auf Betreiben der Polizei sämtliche Verbindungsdaten einer spezifischen Funkzelle abgefragt und ausgewertet. So wird die Telefonnummer jedes Mobiltelefons ermittelt, das zu diesem Zeitpunkt an dieser Funkzelle angemeldet war – letztlich also der Standort seines Besitzers. Das Verfahren kann beispielsweise bei Demonstrationen pro Abfrage tausende unschuldige und unverdächtige Menschen betreffen, die damit in den Fokus einer Ermittlung geraten. Es bedeutet daher mindestens eine Rasterfahndung. Üblicherweise werden viele Funkzellen zu vielen verschiedenen Zeitpunkten abgefragt, was sogar einer Großraumüberwachung gleichkommt. Mit den Daten lassen sich außerdem die Bewegungen einzelner Personen nachvollziehen und sogenannte Bewegungsprofile erstellen. Und es kann aufgeklärt werden, wer mit wem wie häufig und von wo aus kommuniziert. Die F. entspricht daher in ihrer Wirkung fast der bislang nicht zugelassenen Vorratsdatenspeicherung.