Raubkopie

Um im Wortsinn korrekt zu sein, müsste sich das Erstellen einer R. ungefähr so abspielen: „Ey, Alta, rück die CDs raus, die du dir da kopiert hast, aba zackich, sonst kriechste aufe Mütze!“ Denn merke, das Merkmal des Raubes ist die Gewalt gegen eine Person oder wenigstens doch die Androhung derselben. Daher entspricht die Beschlagnahme etwaig kopierter CDs durch Ordnungsorgane des Staates viel eher den Anforderungen des Raubes (wenn sie denn nicht gesetzlich legitimiert und damit rechtens wäre), als die Anfertigung solcher. Und da wir schon dabei sind, eine Kopie ist eine Kopie ist eine Kopie. Das gilt nicht einmal als Diebstahl. Sie gar eine R. zu nennen, ist ein Oxymoron (also ein Widerspruch in sich: kopieren passt nicht zu rauben) und somit bösartiger Quatsch. Wenn jene, die so gern vom rechtsfreien Raum Internet reden, rechtliche Begriffe so missbrauchen, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihnen niemand mehr zuhört.

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