Vorräte sollen, angelegt in guten Zeiten, dazu dienen, um auch in schlechten überleben zu können. Vorräte zu besitzen, gilt nicht nur als notwendig, sondern als vorausschauend und klug. Die V. legt nahe, dass es wichtig ist, Datenvorräte zu haben. Wichtig ist es tatsächlich, allerdings nur für Polizei und Staatsanwaltschaften. Bürger werden durch das Anlegen dieser Vorräte unter Generalverdacht gestellt, da sämtliche ihrer Kommunikationsdaten ohne Anlass und ohne konkreten Verdacht mitgeschnitten und für sechs Monate aufbewahrt werden. Dank des flächendeckenden – derzeit genau aus diesem Grund vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Einsatzes der V. – werden Kommunikationsstrukturen rekonstruierbar und bis dahin verborgene Beziehungsmuster aufklärbar. Sollte daher eher Datenhamstern, Datenhortung oder Datenscheffelei heißen.
Das Wort “Vorratsdatenspeicherung” steht nun hier seit gut sieben Monaten. Und immer noch stößt mich das Wort spontan ab. Ich bin nun einmal in mich gegangen und habe nachgedacht.
Die V. ist ein Wortungetüm aus drei Stamm-Worten: Speicherung – Daten – Vorrat. Kirchturmspitze ist nach den Bildungsregeln für zusammengesetzte Worte die SPITZE eines TURMS einer KIRCHE. Die V. ist die SPEICHERUNG von DATEN eines VORRATS. Wie bitte … ?
Also, die Kirchturmspitze ist nicht irgendeine Spitze, sondern die Spitze eines Turms einer Kirche. Der Oberbegriff bei Kirchturmspitze ist die Kirche, deren Teil, Unterbegriff, der Turm und seine Spitze ist.
Hier bei der V. ist der Oberbegriff DATEN, dem folgt der VORRAT, also auf dieser Stufe der DATENVORRAT. Was dann spezifisch mit diesem Datenvorrat geschieht, ist die Speicherung; also: DATEN-VORRATS-SPEICHERUNG. Die Speicherung eines Datenvorrats.
Jetzt fühle ich mich wohl, endlich. Aber nur was die Wortbildungsregeln anbelangt, keinesfalls mit der D.
Uwe Kranz (ehemaliger LKA-Präsident in Thüringen) kritisiert die „dümmliche Diskussion zu dem Wort Vorratsdatenspeicherung“ vieler Politiker, siehe Telefon-Interview https://youtu.be/esQ9JItzuIo?t=11m30s bei etwa 11min30sek. Es sei keine Vorratsdatenspeicherung (des Staates), sondern eine *Mindestdatenspeicherung* auf dem Server des Kommunikationsbetreibers. Der Staat lässt also nur speichern und hortet nicht selbst. Die Fragen des staatlichen Datenzugriffes muss man natürlich sorgsam regeln und nicht achtlos, halbherzig oder gedankenlos.
„Mindestdatenspeicherung“ scheint mir etwas näher und neutraler an der Kernbedeutung dieser Maßnahmen, die unter Vorratsdatenspeicherung laufen. Nur so als Anregung in die Runde.