Begriff aus Stadtplanung und Soziologie. Bezeichnet einen Ort, an dem Menschen allein aufgrund seiner Bauweise Angst haben und nicht, weil dort eine reale Bedrohung besteht. Gemeint sind beispielsweise Unterführungen. Soweit, so (sprachlich) unproblematisch. Selbstverständlich ist es schlecht, wenn Menschen Angst haben. Die Stadtplanung macht daher viele Vorschläge, wie solche Angsträume freundlicher gestaltet werden können. Licht hilft, aber auch ein lebendiger Kiez, der nach den Bedürfnissen der dort lebenden Menschen geplant ist und nicht nach dem Wunsch, maximalen Profit zu erzielen, beziehungsweise minimale Baukosten zu verursachen. Das hessische Innenministerium jedoch hat da eine andere Idee. Das neue hessische Polizeigesetz erlaubt der Polizei in Paragraf 14, all jene Ort „mittels Bildübertragung” zu beobachten und aufzuzeichnen, die „aufgrund ihrer konkreten Lage, Einsehbarkeit und Frequentierung günstige Tatgelegenheiten für Straftaten mit erheblicher Bedeutung (…) bieten und deshalb anzunehmen ist, dass sie gemieden werden“. Der A. also bleibt bestehen. Hinzu kommt lediglich ein wenig →Videoschutz, wie es das hessische Innenministerium nennt. Dass Videoüberwachung zwar bei der Aufklärung von Taten helfen kann, sie aber nicht verhindert, also vor nichts schützt, dürfte für die, die dort Angst haben, ein schwacher Trost sein. Und erhöhen Überwachungseinrichtungen nicht sogar noch das Unsicherheitsgefühl? Gleichzeitig sind der Paragraf und der A. ein Freibrief, so ziemlich jeden öffentlichen Raum zu überwachen. Oder, um die großartige Band Foyers des Arts zu zitieren: „Handtaschenräuber, Handtaschenräuber / Überall, überall Handtaschenräuber / Da hilft nur noch Hubschraubereinsatz“