Härte des Rechtsstaats, volle

Im Gegensatz zum Polizeistaat schränkt der Rechtsstaat die Polizeigewalt ein. Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihm gegen staatliche Übergriffe geschützt und genießen zahlreiche Rechte, darunter das Demonstrationsrecht. Die H. des Rechtsstaats besteht also darin, dass sich der Staat und seine Organe an Recht und Gesetz halten. Wenn jetzt H. gegenüber Menschen gefordert wird, die für mehr Klimaschutz demonstrieren, …

Waffen, besondere

In deutschen Polizeigesetzen verwendeter verharmlosender Begriff für Handgranaten und Maschinengewehre. Das Besondere an ihnen ist nicht nur ihr Potenzial als →Gefährder. Sondern dass die Polizei diese für den Einsatz im Krieg entwickelten Waffen in Deutschland bislang nicht einsetzen durfte, weil ihre Wirkung sich so schlecht dosieren lässt. Künftig dürfen jedoch beispielsweise die Bundespolizei oder die …