Es wird niemanden überraschen, dass FDP-Chef Christian Lindner nicht viel davon hält, Firmen zu enteignen. Aber muss er deswegen gleich das Grundgesetz als altbacken und überholt beschimpfen? In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag sagte Lindner im April 2019 zum Thema Enteignung von Wohnungsunternehmen: „Ja, in Artikel 15 des Grundgesetzes ist das vorgesehen.“ Um gleich danach auf den Artikel draufzuhauen: „Das ist archaisches Verfassungsrecht.“ Nett war das nicht. Denn er verunglimpft schließlich diese Rechtsnorm kurzerhand als veraltet und antiquiert. Immerhin stammt das gesamte Grundgesetz aus dieser von Lindner in seiner weiteren Rede bemängelten grauen Vorzeit – aus der gleichen Zeit nämlich, wie der von ihm geschmähte Artikel. Bislang hat es sich trotzdem als recht nützlich erwiesen, ja geradezu als wegweisend, einige Regeln zu formulieren, die allgemeingültig sind. Und wenn es bei einem Tagebau richtig ist, das Wohl der Gemeinschaft über das Wohl einiger Weniger zu stellen, warum soll es dann bei der Suche nach bezahlbaren Wohnungen für Viele falsch sein?